50 Euro mehr Hartz IV als die aktuelle Erhöhung, das haben die Grünen auf dem Parteitag beschlossen. In den ersten Sondierungsgesprächen zu Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und der FDP wurde offenbar nicht nennenswert viel über das Thema Hartz IV diskutiert, zumindest hält sich die Niederschrift dieser Ergebnisse auf dem Sondierungspapier sehr in Grenzen und gibt nicht viel Auskunft über mögliche Änderungen. Nach aktuellen Informationen soll Hartz IV lediglich in Bürgergeld umetikettiert werden, mit kleiner Nachjustage.
50 Euro mehr Hartz IV sei Mindestanforderung für eine Koalition
Bereits im Wahlkampf stand für die Grünen fest, dass sich Hartz IV im ersten Schritt um mindestens 50 Euro erhöhen müsse, sofern die Grünen in einer Koalition an der Regierung beteiligt sind. Dies hatte man auf dem Bundesparteitag im Juni dieses Jahres beschlossen. Die Grüne Jugend forderte sogar 200 Euro Erhöhung, konnte sich aber mit diesem Vorschlag nicht durchsetzen.
Grüne: 50 Euro mehr Hartz IV und 12 Euro Mindestlohn
Da jetzt die Koalitionsverhandlungen anlaufen, bleibt abzuwarten, was von den Wahlkampversprechen übrig bleibt. Allerdings sei hier festzuhalten, dass es sich nicht um bloße vage Aussagen handelte, sondern um ein fundamentales Versprechen und damit auch um eine Grundvoraussetzung zu einer Koalitionsbildung mit den Grünen.
Seinerzeit erklärte Sven Lehmann, sozialpolitischer Sprecher der Grünen, dass eine Anhebung der Regelsätze um mindestens 50 Euro eine „Mindestbedingung für jede Koalition“ sei.
Wie aus dem Sondierungspapier ersichtlich, konnte man sich nicht auf eine Garantiesicherung im Rahmen der Sondierungsgespräche einigen. Selbst wenn jetzt in einer neuen Koalition allerdings Hartz IV in Bürgergeld umbenannt werden sollte, muss sich die Partei dieser Mindestanforderung der 50 Euro treu bleiben.
Als zweitstärkste Partei in den Koalitionsverhandlungen (und drittstärkste der Bundestagswahl 2021) sind die Grünen in einer guten Position, ihre Forderungen durchzusetzen.
Hartz IV Regelsatz steigt lediglich um 3 Euro
Nach aktuellen Angaben der Regierung wird der Hartz IV Regelsatz von derzeit 446 Euro ab 01.01.2022 um 3 Euro auf insgesamt 449 Euro für einen alleinstehenden Erwachsenen ansteigen – dies haben bereits Bundestag und Bundesrat verabschiedet.
Dies sind nur 0,76 Prozent Anhebung, die bei aktueller Inflation defacto einer Kürzung gleichen. Preise für Lebensmittel, Strom und Energie steigen massiv an, so dass wir uns bei einer Teuerungsrate von 3-4 Prozent bewegen – die nicht nur mit der Mehrwertsteuersenkung im zweiten Halbjahr des letzten Jahres zusammenhängen.
Halten die Grünen Wort und erhöhen die Leistungen der Grundsicherung, egal ob sie nun Hartz IV oder Bürgergeld heißen werden, könnten sich die Leistungen für einen alleinstehenden Erwachsenen auf mindestens 499 Euro zuzüglich der angemessenen Wohnkosten im kommenden Jahr belaufen, was einer Erhöhung um etwa 12 Prozent entspräche. Zwar bliebe man noch unter den Forderungen von u. A. Sozialverbänden, die mindestens 600 Euro monatlich fordern, aber es wäre zumindest ein Anfang in die richtige Richtung.
Allerdings hat man sich beim Parteitag nicht auf einen festen Zeitraum geeinigt, lediglich dass eine Erhöhung um 50 Euro kommen soll, wenn die Grünen an der Regierungskoalition beteiligt werden.
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