Mehr Bürgergeld heißt auch mehr Geld für Beamte. Denn die Regelsätze sind zumindest indirekt mit der Besoldung der 1,7 Millionen Staatsdienerinnen und Staatsdiener verknüpft. Die dürfen sich deshalb nach der Hartz IV Reform und dem Schritt hin zum Bürgergeld über ein sattes Gehaltsplus freuen. Und das, nachdem schon im Dezember die Besoldung nach oben geschraubt und Zuschüsse beschlossen wurden, die sich laut „Bild“ auf bis zu 10.000 Euro belaufen können.
Tarifergebnis der Länder – plus 2,8 Prozent
Die Anpassung der Besoldung zum 1. Dezember 2022 folgte dem Tarifergebnis der Länder und war daher unabhängig von der geplanten Einführung des Bürgergelds. In Thüringen, so der MDR, bedeutete das für alle Beamten ein Plus von 2,8 Prozent. Außerdem gibt es nach einem Bericht der „Bild“ Zuschüsse, unter anderem aufgrund der gestiegenen Kosten, etwa fürs Wohnen.
Alimentationsprinzip – 15 Prozent Abstand Sold zur Grundsicherung
Dann kam das Bürgergeld. Damit 53 Euro mehr Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen, der seither Anspruch auf 502 Euro monatlich hat (vorher 449 Euro). Diese Erhöhung wirkt sich ebenfalls auf den Beamtensold aus. Dafür sorgt das Alimentationsprinzip. Demnach muss die Beamtenbesoldung 15 Prozent über der Grundsicherung liegen. Diesen Grundsatz hat auch das Bundesverfassungsgericht 2020 bestätigt.
Alle Besoldungsstufen profitieren
Dieser Grundsatz betrifft nicht nur die unteren Besoldungsstufen, sondern alle Beamten in Deutschland.
„Eine Verletzung des Mindestabstands zur sozialhilferechtlichen Grundsicherung in den unteren und mittleren Besoldungsgruppen (…) hat Auswirkungen auf alle höheren Besoldungsgruppen und auf alle Besoldungsordnungen“,
so das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2017 (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 23. Mai 2017 – 2 BvR 883/14 -, Rn. 1-127).
Bürgergeldanpassung bringt 3,2 Prozent höhere Bezüge
Wenn nun der Sold angepasst werden muss, nach Zahlen des MDR um knapp 3,2 Prozent, steigt später auch die Pension. Denn die Höhe der Altersbezüge richtet sich nach der Besoldung. In §14 des Beamtenversorgungsgesetzes heißt es dazu: „Das Ruhegehalt beträgt für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit 1,79375 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 71,75 Prozent, der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.“
Enorme Kosten für die Länder
Kurzum: Weil das Bürgergeld angehoben wurde, profitieren auch Beamte – und das gleich doppelt, heute und in Zukunft. Dadurch entstehen den Bundesländern zusätzliche Kosten. Für Thüringen wird der finanzielle Mehraufwand mit 140 Millionen Euro beziffert. Dazu die vorherige Tarifrunde, die Zuschüsse – das kostet.
Scheitert ein faires Bürgergeld am Alimentationsprinzip?
Jetzt einfach mal laut gedacht: Wurde das Bürgergeld möglicherweise nicht höher angesetzt, so wie von den Sozialverbänden, der Partei „Die Linke“, der grünen Jugend und vielen anderen gefordert, weil sich dadurch ein zweiter Kostenfaktor ergibt? Man stelle sich vor, das Bürgergeld wäre auf die nach fairen Maßstäben berechneten 725 Euro plus Strom angehoben worden. Das Grinsen der Beamten müsste man ihnen aus dem Gesicht meißeln und das Zetern der Finanzminister würde die Amtsstuben noch Jahrzehnte erzittern lassen.
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