Bis zu sechs Monate kann und darf es dauern, ehe das Jobcenter einen Bürgergeld-Antrag abschließend bearbeitet, so steht es im Gesetz. Viel zu lange, gerade für Menschen in einer finanziellen Notlage. Schließlich müssen Rechnungen und die Miete bezahlt werden. Daher besteht die Möglichkeit, beim Jobcenter einen Vorschuss auf das zukünftige Bürgergeld zu beantragen, um die Wartezeit überbrücken zu können.
Voraussetzungen für Bürgergeld Vorschuss
Ein Vorschuss auf zukünftige Bürgergeld Leistungen ist an Voraussetzungen geknüpft:
- Der Bürgergeld Antrag wurde bereits gestellt.
- Eine Prüfung muss die Hilfebedürftigkeit und damit Anspruch auf Bürgergeld erkennen lassen.
- Es zeichnet sich ab, dass die Bearbeitung des Bürgergeldantrags länger dauert
- Der Bürgergeld Vorschuss muss aktiv beantragt werden.
Bürgergeld und Vorschuss zusammen beantragen
Da man beim Bürgergeld von einer längeren Bearbeitungszeit ausgehen muss, ist es ratsam, den Antrag auf den Vorschuss zusammen mit dem eigentlichen Bürgergeld-Antrag einzureichen. Ein solcher Vorschuss-Antrag ist zwingend nötig. Amtliche Vordrucke dafür gibt es nicht. Ein formloses Schreiben, aus dem hervorgeht, weshalb man den Vorschuss vor der ersten Auszahlung des Bürgergelds benötigt, reicht aus. Hier ein Muster: Antrag auf Bürgergeld Vorschuss
Prüfung der Hilfebedürftigkeit
Wenn die Anträge auf das Bürgergeld und den Vorschuss vorliegen, prüft das Jobcenter zunächst die Hilfebedürftigkeit und ob überhaupt die Voraussetzungen für Bürgergeld erfüllt werden. Sofern die Betroffenen nachweisen können, dass ihr Existenzminimum aktuell nicht gesichert ist und sie mittellos sind, darf der Vorschuss vom Jobcenter nicht abgelehnt werden.
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Höhe des Vorschusses und die Auszahlung
Die Höhe des Vorschusses legt das Jobcenter fest. Der Betrag entspricht üblicherweise nicht ganz dem späteren Bürgergeld, sondern dürfte etwas niedriger ausfallen. Ausgezahlt wird der Vorschuss dann spätestens einen Monat nach Antragstellung. Da es sich um eine Notlage handelt, werden die meisten Sachbearbeiter sofort reagieren und die Auszahlung teils sogar umgehend in die Wege leiten. Entscheidend ist: Betroffene sollten ihre Lage so ehrlich wie möglich schildern, um schnelle Hilfe zu erhalten.
Rückzahlung und Bürgergeld Anrechnung
Der Vorschuss wird später auf die endgültigen Bürgergeld-Leistungen angerechnet und bei der Auszahlung abgezogen. Sollte der Vorschuss höher gewesen sein als das tatsächliche Bürgergeld, muss die Differenz zurückgezahlt werden. Hier greift jedoch eine Bagatellgrenze von 50 Euro. Beträge darunter bleiben unangetastet.
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