UPDATE: Mehr Hartz IV: Regelsatz fällt höher aus als bisher geplant
Nun ist es offiziell: Der Hartz IV Regelsatz wird zum 01.01.2021 erhöht. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, den 19.08.2020, über den Gesetzesentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) entschieden und die die Anhebung des Eckregelsatzes um 7 Euro durchgewinkt.
Hartz IV Empfänger bekommen ab dem 01. Januar 2021 mehr Geld. Das beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch. Der Gesetzesentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sieht dabei eine Erhöhung des Eckregelsatzes von 432 Euro auf 439 Euro vor – gerade einmal 7 Euro mehr. Die neuen Werte ab 2021 sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Bedarfsstufen | 2021 | 2020 |
Regelbedarf für Alleinstehende/ Alleinerziehende (Regelbedarfsstufe 1) | 439 Euro | 432 Euro |
Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft (Regelbedarfsstufe 2) | 395 Euro | 389 Euro |
Erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen (Regelbedarfsstufe 3) | 351 Euro | 345 Euro |
Erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen (Regelbedarfsstufe 3) | 351 Euro | 345 Euro |
Kinder 14 bis unter 18 Jahre (Regelbedarfsstufe 4) | 367 Euro | 328 Euro |
RL für Kinder von 6 bis unter 14 Jahre (Regelbedarfsstufe 5) | 308 Euro | 308 Euro |
Kinder 0 bis 5 Jahre (Regelbedarfsstufe 6) | 278 Euro | 250 Euro |
Hartz IV Erhöhung: Katastrophale Reaktionen
Doch nicht alle sind mit der geplanten Erhöhung zufrieden. Während Hubertus Heil seinen Entwurf in den höchsten Tönen lobt („Auch in der Coronakrise ist die Grundsicherung für alle da, die Unterstützung brauchen„), kritisiert das Deutsche Kinderhilfswerk besonders die Tatsache, dass 6-13-Jährige gar nicht von einer Erhöhung profitieren. Für Geschäftsführer Holger Hofmann handelt es sich hierbei schlicht um einen „armutspolitischen Skandal„.
Plan der Regierung ist ein „Trauerspiel„
Auch der Paritätische Wohlfahrtsverband empfindet den Plan zur Erhöhung des Regelsatzes als Farce: „Es ist ein Trauerspiel und für die Betroffenen einfach nur bitter„, so Ulrich Schneider, Geschäftsführer des Paritätischen, Ende Juli. Diese Auffassung teilen Sozialverbände in ganz Deutschland. Die Diakonie bemängelt dabei vor allem die Berechnungsmethoden des Regelsatzes:
„Der Maßstab für die ALG II-Leistungen sind die ärmsten Haushalte. So wird Mangel zum Maßstab für das Existenzminimum„, heißt es in einer Stellungnahme von Maria Loheide, Vorstandsmitglied.
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Arbeitsminister betreibt „aktive Verarmungspolitik„
Die Kritik reißt derweil auch von Seiten der Politik nicht ab: Katja Kipping findet klare Worte für den Arbeitsminister und seinen Gesetzesentwurf:
„Mit dem heute im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf für die #HartzIV-Regelsätze betreibt Hubertus Heil aktive Verarmungspolitik und setzt auf die Vereinsamung der Armen„, so die Linken-Chefin auf der Social-Media-Plattform Twitter.
Der Gesetzesentwurf muss nun noch den Bundestag und Bundesrat passieren. Zudem sollen die Regelsätze entsprechend der Entwicklung von Preisen und Löhnen angepasst werden – dadurch könnten sie abschließend leicht angehoben werden.
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