Finanziell gehen immer mehr Haushalte auf dem Zahnfleisch. Spätestens, wenn Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können und der Begriff „Kontopfändung“ im Raum steht, sollte man mit einem Pfändungsschutzkonto (kurz P-Konto) vorsorgen. Anderenfalls wird das laufende Konto bis zum letzten Cent gepfändet. Dann droht schlimmstenfalls die Kündigung der Wohnung oder des Stromvertrags. Doch selbst mit P-Konto ist man, nicht vor Problemen gefeit, wenn man Sozialleistungen erhält.
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Was ist ein Pfändungsschutzkonto?
Das P-Konto wurde eingeführt, um die schwerwiegendsten Folgen einer Kontopfändung abzufedern. Dazu greift ein Pfändungsfreibetrag, der seit der jüngsten Anpassung der Pfändungstabelle zum 1. Juli 2024 auf 1.491,75 Euro angehoben wurde. Dieser Betrag wird auf volle zehn Euro aufgerundet. Somit bleibt das Guthaben auf einem P-Konto bis zu einem Betrag von 1.500 Euro geschützt und darf nicht gepfändet werden. Höhere Freibeträge sind möglich, wenn mehrere Personen im Haushalt leben, für die der Kontoinhaber unterhaltspflichtig ist. Für einen Vater mit Frau und einem Kind ergibt sich so ein Freibetrag von 2.060 Euro monatlich.
P-Konto eröffnen
Um vor einer Pfändung geschützt zu sein, muss entweder ein P-Konto eröffnet oder das bestehende Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden. Ansprechpartner ist in dem Fall die Hausbank. Wichtig in dem Zusammenhang: Die Bank darf bei einem P-Konto weder einen Überziehungskredit noch eine Kreditkarte gewähren.
Probleme bei Nachzahlungen
Wie kann es nun trotz Freibetrag zu Problemen kommen? Während das Gehalt in der Regel pünktlich Monat für Monat auf dem Konto landet, muss man bei Sozialleistungen gerade nach dem Erstantrag, etwas Geduld aufbringen. Nachzahlungen sind daher keine Seltenheit. Wird dann etwa die Rente gleich für zwei Monate ausgezahlt, überschreitet man womöglich den Freibetrag und wird sofort gepfändet.
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Beispiel Wohngeld
Auch beim Wohngeld sind längere Wartezeiten und Nachzahlungen niemals ausgeschlossen. Der Betrag, der die Freigrenze überschreitet, ist dann zwar nicht von jedem Gläubiger pfändbar, wohl aber vom Vermieter – sofern die Pfändung sich auf die Miete bezieht.
Beispiel Bürgergeld
Beim Bürgergeld gilt: Nachzahlungen werden den Zahlungszeiträumen zugeordnet, in dem sie tatsächlich fällig gewesen wären. Das Problem der Pfändung bleibt bei einer Bürgergeld Nachzahlung dadurch außen vor.
Hilfe bei Schuldnerberatung und Co.
Der Gesetzgeber hat für solche Fälle die Möglichkeit eingeräumt, bei größeren Zahlungen eine Freistellung zu beantragen. Bei Nachzahlungen von Sozialleistungen, die zu einer Überschreitung des Freibetrags führen, wendet man sich für die Bescheinigung an die entsprechende Behörde. Hilfe bieten auch anerkannte Verbraucherinsolvenz- und Schuldner-Beratungsstellen.
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