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Paukenschlag: Bürgergeld Nachfolger „Grundsicherung“ wird knallhart

Mahnender Finger zeigt auf Frau, die ihr Gesicht in den Händen vergräbt

Die geplante Bürgergeld Nachfolge von Union und SPD wird Betroffene noch weiter ausgrenzen, für mehr Druck sorgen und Menschen, die ihren Job verlieren, direkt in die Armut katapultieren. Wurden Hartz IV und das Bürgergeld bereits als unfair, ungerecht und hart empfunden, erreicht die Demnächst-Regierung mit ihrer angestrebten Grundsicherung für Arbeitssuchende ein ganz neues Niveau der Härte. Das sollen alle von Anfang zu spüren bekommen: Drohender Wohnungsverlust, weniger Schonvermögen und Regelsätze fernab der Realität stehen bevor.

Neuer Name, neue Regeln

Dass sich die Unionsparteien bei der Namensänderung von Bürgergeld hin zur Grundsicherung für Arbeitssuchende durchsetzen würden, war abzusehen. Schließlich handelt es sich hier um das kleinste Zugeständnis. Bei den übrigen Lösungen, die für das Sozialsystem, insbesondere das aktuelle Bürgergeld, gefunden wurden, mussten die Sozialdemokraten vermutlich tief schlucken. Denn von der Reform, die mit der Ampel angestoßen wurde, bleibt nichts übrig. Man geht zurück in die Zeit von Hartz IV und schleift selbst an den alten Regeln, um sie spitzer und aus Sicht der Koalitionäre effektiver werden zu lassen.

Bewerbungszwang

Neben der „Bild“-Zeitung berichtet unter anderem auch das Handelsblatt über die Änderungen, die beim Bürgergeld anstehen. Nicht völlig neu, aber mit mehr Druck dahinter gilt künftig: „Jede arbeitslose Person hat sich aktiv um Beschäftigung zu bemühen.“ Der Ball wird damit ins Feld der Bürgergeld Bedürftigen geschossen. Die Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Jobcenter soll lauten, jedem „ein persönliches Angebot der Beratung, Unterstützung und Vermittlung“ zu unterbreiten und Betroffenen nicht länger hinterherzulaufen.

Vollständige Entziehung der Leistung

Bereits hinlänglich diskutiert und weitgehend bekannt ist auch der Ansatz, Menschen, die wiederholt zumutbare Arbeit ablehnen, die Leistungen vollständig zu entziehen. Da man sich der Tragweite und drohenden Verfahren bewusst zu sein scheint, will man bei der Verschärfung der Sanktionen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigen. Das hatte 30 Prozent als Höchstes der Gefühle bei Sanktionen bezeichnet – insofern darf man gespannt sein, wie 100 Prozent begründet werden sollen.

Schonvermögen schrumpft

Abschied nehmen heißt es auch von der Karenzzeit für Vermögen. Sie wird gänzlich abgeschafft. Wie hoch das Schonvermögen künftig sein darf, soll an die Lebensleistung gekoppelt werden. Das ist eine eher vage Aussage. Das gilt auch für die Karenzzeit hinsichtlich des Wohnraums. Sie soll bei unverhältnismäßig hohen Kosten entfallen. Spätestens dann entbrennt wieder die Debatte, was ist angemessen und was nicht. Wer den Job verliert, steht mitunter also nicht nur vor dem Problem, einen neuen Job zu finden, sondern muss sich in dieser Extremlage auch noch um eine neue Bleibe kümmern.

Inflation wird erst später berücksichtigt

Finanziell wird es ebenfalls härter. Die neue, zweistufige Berechnung der Regelsätze – einerseits die gängige Berechnung wie bei Hartz IV anhand von Preis- und Lohnentwicklung, andererseits die aktuelle Inflation – wird auf die Zeit vor der Pandemie zurückgesetzt. Damit fällt die akute Teuerung wieder aus der Formel und wird erst mit reichlich Verspätung berücksichtigt. Die Frage, ob auch Kürzungen denkbar sind, lässt das Entwurfspapier offen.

Titelbild: comzeal images / shutterstock