Wer keinen hat, handelt sich Ärger ein: Der Personalausweis sollte in allen Brieftaschen der Bundesrepublik zu finden sein, in Deutschland herrscht nämlich Ausweispflicht. Doch der „Perso“ ist nicht ganz billig – und soll nun laut Beschluss des Bundeskabinetts noch deutlich teurer werden.
Ausweispflicht in Deutschland
Jeder Bürger der Bundesrepublik ab 16 Jahren der Bundesrepublik ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen und sich dadurch ausweisen zu können. Andernfalls können laut § 1 des Personalausweisgesetzes Bußgelder drohen. Läuft der Ausweis ab oder kommt abhanden, muss ein neuer beantragt werden – doch das ist mitunter nicht ganz billig. Aktuell liegen die Preise für einen Personalausweis bei
- 22,80 Euro unter 24 Jahren
- 28,80 Euro über 24 Jahren
Kabinett: Personalausweis kostet künftig 37 Euro
Doch damit nicht genug: Nächstes Jahr sollen die Kosten für den „Perso“ um fast 30 Prozent steigen. Ab 2021 kostet der Ausweis statt wie bisher 28,80 Euro ganze 37 Euro! Das beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin. Laut Bundesregierung begründet sich die Preiserhöhung durch höhere Verwaltungskosten in den Behörden. Die abschließende Entscheidung liegt jetzt beim Bundesrat, allerdings ist davon auszugehen, dass auch der Rat einer Anhebung des Preises zustimmt.
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Hartz IV Empfänger müssen 12 Jahre auf Ausweis sparen
Hartz IV Empfänger müssen ihren Personalausweis vom Regelsatz bezahlen. Einen Zuschuss oder gar die komplette Kostenübernahme durch das Jobcenter gibt es in der Regel nicht. Im Regelbedarf sind laut Regelbedarfsermittlungsgesetz monatlich 25 Cent für die Kosten eines Personalausweises vorgesehen, Hartz IV Empfänger können sich die Kosten für einen Personalausweis in Höhe von 37 Euro innerhalb von „nur“ 148 Monaten ansparen – gerade einmal 12,3 Jahre! Ein Personalausweis für Über-24-Jährige ist allerdings nur 10 Jahre gültig; eine Tatsache, die am Regelsatz dennoch nichts ändert.
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Hartz IV Empfänger, die jedoch erst kurze Zeit Leistungen beziehen, könnten laut Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin Glück haben: Wer sich erst kurze Zeit im Leistungsbezug befindet, hat entsprechend weniger Zeit zu sparen. Aus diesem Grund ist eine Übernahme der Gebühren für einen Personalausweis möglich (Urteil v. 21.06.2016, Az.: VG 23 K 329.15).
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