Wenn mit dem Einkommen kein Auskommen möglich ist, wie soll man dann im Rentenalter über die Runden kommen? Dieses Problem greift immer weiter um sich und spiegelt sich in einer drastischen Zunahme der Altersarmut wider. Viele Betroffene ziehen sich in dieser Situation aus Scham in ihr Schneckenhaus zurück. Dabei haben sie Anspruch auf Hilfe und finanzielle Unterstützung. Je nach Einkommen im Ruhestand kann das Wohngeld oder aber die Grundsicherung für Rentner im Rahmen der Sozialhilfe ein wenig Abhilfe schaffen.
Scham hält vom Antrag ab
Dass Altersarmut sich ausbreitet, ist hinlänglich bekannt, von der Politik bislang aber nicht einmal ansatzweise thematisiert worden. Viel schlimmer aber ist, dass viele Bedürftige nicht oder nicht ausreichend über die Hilfsangebote informiert sind. Deshalb und aus Angst davor, wie Freunde und Nachbarn reagieren, werden Anträge erst gar nicht gestellt. Dabei gilt: Auf Wohngeld oder Grundsicherung besteht ein rechtlicher Anspruch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist also kein Almosen, um das man bettelt, sondern Geld, das Betroffenen zusteht.
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Welche Aufstockung kommt für Rentner infrage?
Welche der finanzielle Hilfe infrage kommt, richtet sich nach der Höhe der Rente bzw. des Einkommens. Eine Wahlmöglichkeit gibt es nicht. Fangen wir diesbezüglich mit dem Wohngeld an.
Wohngeld für Rentner
Das Wohngeld für Rentner dient nicht dazu, den Lebensunterhalt zu decken. Es soll das Loch stopfen, das durch die Miete und die Nebenkosten gerissen wird. Bei Mietern spricht man von einem Mietzuschuss und bei Rentnern, die ein Eigenheim bewohnen, vom Lastenzuschuss.
Mindest- und Höchsteinkommen
In die Berechnung fließen gleich mehrere Aspekte ein, die sich auf die Höhe der möglichen Leistung auswirken. Maßgeblich ist, dass sich die Rente zwischen dem Mindesteinkommen und dem Höchsteinkommen bewegt. Diese Grenzwerte variieren je nach Mietstufe, die sich nach dem Wohnort richtet, und der Zahl der Personen.
Beispiel: Bei einem Ein-Personen-Haushalt in Mietstufe 1 beträgt das Mindesteinkommen aktuell etwa 954 Euro und das Höchsteinkommen 1.959 Euro (brutto) – 2.061 Euro ab 2025. Bewegt sich die Rente unterhalb des Mindesteinkommens, besteht kein Anspruch auf Wohngeld, dafür auf Grundsicherung im Alter. Liegt man oberhalb des Höchsteinkommens, ist keine der beiden Hilfen vorgesehen. Wie bereits erklärt: Die Werte ändern sich mit der Mietstufe und der Zahl der Personen. Hier die aktuellen, groben Richtwerte:
Einkommensgrenzen für einen 1-Personen-Haushalt
Mietstufe | Mindesteinkommen* | Höchsteinkommen 2024 | Höchsteinkommen 2025 |
---|---|---|---|
1 (z.B. Chemnitz) | 954 € | 1.959 € | 2.061 € |
2 (z.B. Leipzig) | 978 € | 2.007 € | 2.110 € |
3 (z.B. Dresden) | 1.058 € | 2.050 € | 2.155 € |
4 (z.B. Berlin) | 1.097 € | 2.094 € | 2.201 € |
5 (z.B. Hannover) | 1.204 € | 2.131 € | 2.240 € |
6 (z.B. Hamburg) | 1.267 € | 2.166 € | 2.275 € |
7 (z.B. München) | 1.538 € | 2.202 € | 2.313 € |
*errechnet nach den Bedarfen des SGB II / SGB XII
Einkommensgrenzen für einen 2-Personen-Haushalt
Mietstufe | Mindesteinkommen* | Höchsteinkommen 2024 | Höchsteinkommen 2025 |
---|---|---|---|
1 (z.B. Chemnitz) | 1.036 € | 2.648 € | 2.789 € |
2 (z.B. Leipzig) | 1.555 € | 2.709 € | 2.852 € |
3 (z.B. Dresden) | 1.645 € | 2.765 € | 2.910 € |
4 (z.B. Berlin) | 1.667 € | 2.823 € | 2.971 € |
5 (z.B. Hannover) | 1.769 € | 2.870 € | 3.020 € |
6 (z.B. Hamburg) | 1.864 € | 2.916 € | 3.067 € |
7 (z.B. München) | 2.265 € | 2.963 € | 3.115 € |
*errechnet nach den Bedarfen des SGB II / SGB XII
Im Schnitt 297 Euro Wohngeld im Monat
Der Wohnkostenzuschuss wurde 2023 mit dem Wohngeld Plus reformiert. Dadurch ist die Zahl der Berechtigten gestiegen. 1,2 Millionen Haushalte hatten im vergangenen Jahr Anspruch auf Wohngeld. Sie erhielten im Schnitt – so das Statistische Bundesamt – 297 Euro im Monat. Betrachtet man zusätzlich die Daten der einzelnen Bundesländer, so leben in knapp der Hälfte der Haushalte Rentnerinnen und Rentner. Es ist also gewiss keine Schande, beim Amt Wohngeld zu beantragen. Selbst, wenn es nur wenige Euro sind, macht es sich im Portemonnaie bemerkbar.
15 Prozent mehr ab 2025
In 2025 wird das Wohngeld wieder erhöht. Einerseits steigt die Höhe des Wohnkostenzuschusses, andererseits werden die Grenzen für das Höchsteinkommen nach oben gesetzt, wie in den Tabellen zuvor dargestellt. Das erweitert den Kreis der Berechtigten. Viele werden erst durch die Erhöhung der Einkommensgrenzen in 2025 einen erstmaligen Wohngeld Anspruch haben, bei anderen wiederum erhöht sich der Zahlbetrag. Unter dem Strich soll die Wohngeld Erhöhung ein durchschnittliches Plus von 15 Prozent ergeben.
Höchstbeträge beim Wohngeld
Enorme Summen sollte man beim Wohngeld für Rentner jedoch nicht erwarten. Die Höchstbeträge für Miete und Heizkostenkomponente (wiederum abhängig von Mietstufe und Personenzahl) bewegen zwischen 476,60 Euro (490,60 Euro in 2025) bei einer Person in Mietstufe 1 und 780,60 Euro (806,60 Euro in 2025) bei Mietstufe 7 sowie 587,40 Euro (604,40 Euro ab 2025) in MS 1 und 955,40 Euro (987,40 Euro in 2025) in MS 7 bei zwei Personen. Die Rente bzw. das Einkommen wird noch angerechnet, so dass die Zahlungen niedriger ausfallen können.
Lesetipp: Wohngeld berechnen für 2024 und 2025
Grundsicherung für Rentner
Seniorinnen und Senioren, deren Rente nicht einmal das beim Wohngeld vorgesehene Mindesteinkommen erreicht, müssen Grundsicherung im Alter beantragen. Warum, ist schnell erklärt: Das Mindesteinkommen setzt sich aus dem Regelsatz für das Bürgergeld (die Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe ist das Pendant dazu und arbeitet mit den gleichen Werten) und der Warmmiete zusammen. Dieser Betrag soll das Existenzminimum gewährleisten. Hat man als Rentner nicht einmal das Existenzminimum zur Verfügung, wird die Rente mit der Sozialhilfe aufgestockt.
Die Regelsätze
Überschaubar und kein Geheimnis sind die Regelsätze. Einem erwachsenen Single stehen beim Bürgergeld in diesem und dem kommenden Jahr 563 Euro pro Monat zur Verfügung. Bei einer Bedarfsgemeinschaft, etwa einem Ehepaar im Rentenalter, sind es je Person 506 Euro – zusammen 1.012 Euro. Unter Umständen kann ein Mehrbedarf geltend gemacht werden – zum Beispiel bei dezentraler Warmwasseraufbereitung oder Behinderungen.
Kosten der Unterkunft
Was die Mietkosten betrifft, kann keine pauschale Aussage zur Höhe gemacht werden. Dieser Part der Sozialhilfe ist individuell gefärbt. Das heißt nicht, dass man in einem Palast leben darf und die Kosten uneingeschränkt übernommen werden. Nein, es gelten klare Obergrenzen, die je nach Region sehr unterschiedlich ausfallen. Oder anders ausgedrückt: Die Wohnung muss angemessen sein.
+++ Mietobergrenzen im Überblick
Generell gilt: Angemessen für eine Person ist Wohnraum von 45 bis 50 Quadratmetern, bei zwei Personen sind es bis zu 65 Quadratmeter. Was die Höhe der Miete betrifft, so sind in Dresden für eine Person 369 Euro angemessen und in München bis zu 849 Euro. Das eigentliche Problem dabei: Günstiger Wohnraum, der vom Amt als angemessen akzeptiert wird, ist äußerst knapp. Viele sehen sich daher gezwungen, einen Teil der Miete selbst zu bezahlen – von Sozialhilfe und Rente – oder gleich ganz umzuziehen.
Schonvermögen
Zu beachten ist bei der Grundsicherung im Alter außerdem, dass vorhandenes Vermögen, anders als beim Wohngeld, zunächst weitgehend aufgebraucht werden muss, um überhaupt Unterstützung zu erhalten. Das Schonvermögen beträgt nur 10.000 Euro pro Person. Bei Verheirateten oder Partnern demnach 20.000 Euro. Das ist weniger als beim Bürgergeld (während der Karenzzeit 40.000 Euro und später 15.000) und damit einer der ganz großen Kritikpunkte an der Grundsicherung im Alter.
+++ Unfair: Warum das Bürgergeld Rentner schlechter stellt
Wohngeld oder Grundsicherung beantragen
Unabhängig davon, ob man Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder Wohngeld hat: Ohne Antrag gibt es kein Geld. Für das Wohngeld ist die Gemeinde zuständig, oft das Wohngeldamt, und für die Grundsicherung im Alter der Träger der Sozialhilfe. Wer sich das nicht zutraut oder Angst vor der Bürokratie hat, sollte sich Hilfe suchen. Ansprechpartner gibt es oft bei den Sozialverbänden oder Sozialstationen sowie den Kirchen. Fragen kostet nichts und Armut im Alter ein Schicksal, das man nicht aussitzen muss.
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