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Rundfunkbeitrag: GEZ Befreiung mit Bürgergeld – so geht’s

Geldscheine auf Schreiben vom ARD ZDF Beitragsservice

Für Millionen deutsche Haushalte ist er ein Ärgernis, aber Pflicht – der Rundfunkbeitrag. Vierteljährlich müssen aktuell 55,08 Euro für den öffentlichen Rundfunk gezahlt werden. Das macht 18,36 Euro im Monat und die Forderungen nach einer Erhöhung reißen nicht ab. Einige Haushalte haben jedoch die Möglichkeit, eine GEZ Befreiung zu beantragen, auch wenn der Kreis der Berechtigten sehr eng gefasst ist. Bürgergeld-Empfänger gehören aufgrund ihrer Einkommenssituation zu denjenigen, die sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen können.​

Befreiung muss beantragt werden

Der bloße Umstand, dass Grundsicherung für Arbeitssuchende bezogen wird, reicht für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag nicht aus. Bedeutet, mit dem Bürgergeld Antrag alleine sind Bedürftige nicht gleich automatisch von der Zahlungspflicht befreit – das ist vor allem für diejenigen wichtig, die das Bürgergeld neu beantragen. Für die GEZ Befreiung ist ein gesonderter Antrag notwendig, der beim ARD ZDF Deutschlandfunk Beitragsservice (früher als GEZ bzw. Gebühreneinzugszentrale bekannt) gestellt werden muss.

Bürgergeld Kürzung zum 01.07.2024 durch die Hintertür

Der Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag wird online gestellt, das entsprechende Formular ist über rundfunkbeitrag.de zu erreichen. Hier muss im ersten Schritt der Antragsdaten „soziale Gründe“ ausgewählt werden, gefolgt von „Bürgergeld (früher ALG II)“. Weiter geht es mit den persönlichen Daten, wo neben der Adresse auch die Beitragsnummer eingegeben werden muss. Auf der folgenden Seite können die eingegeben Daten überprüft und bestätigt werden. Schlussendlich muss der Antrag ausgedruckt und zusammen mit dem notwendigen Nachweis an den ARD ZDF Deutschlandfunk Beitragsservice gesendet werden. Dann heisst es abwarten.

Als Nachweis fügen Sie dem Antrag eine Kopie (kein Original) von Ihrem Bürgergeld Bewilligungsbescheid an, den Sie vom Jobcenter erhalten haben.

Befreiung auch mit Sozialhilfe möglich

Während das Bürgergeld für erwerbsfähige Personen gezahlt wird, erhalten erwerbsgeminderte Menschen und Rentner als Pendant dazu die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese Sozialhilfe berechtigt ebenfalls zur GEZ Befreiung. Bei den oben genannten Schritten muss nur auf der Seite zu den Antragsdaten „Sozialhilfe“ statt „Bürgergeld“ ausgewählt werden, ansonsten ist der Ablauf gleich.

Wie lange gilt die Befreiung?

Ab wann die Befreiung vom Rundfunkbeitrag wirkt, richtet sich nach dem Leistungszeitraum aus dem Bewilligungsbescheid des Jobcenters. Gleiches gilt für die Dauer der Befreiung. Bürgergeld wird in der Regel für einen Zeitraum von 12 Monaten bewilligt. Beantragen Sie Bürgergeld und aus dem Bewilligungsbescheid ergibt sich ein Leistungszeitraum vom z.B. 01.06.2024 bis 31.05.2025, so ist dieser Zeitraum auch maßgebend für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag.

Bürgergeld: Jobcenter zahlt systematisch 107 Euro zu wenig

Endet der Leistungszeitraum und es wird ein Folgeantrag für das Bürgergeld gestellt, muss der neue Bescheid beim Rundfunk Beitragsservice eingereicht werden, damit auch weiterhin die Befreiung vom Rundfunkbeitrag greift.

Rundfunkbeitrag rückwirkend abmelden

Beziehen Sie schon länger Bürgergeld oder Grundsicherung und haben es bisher versäumt, den Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu stellen, können Sie dies noch für die letzten drei Jahre rückwirkend nachholen. Bereits gezahlte Beiträge werden dann erstattet. Als Nachweis müssen entsprechende Leistungsbescheide eingereicht werden.

Vorsicht vor kostenpflichtigen Angeboten

Die Abmeldung vom Rundfunkbeitrag direkt beim ARD ZDF Deutschlandfunk ist grundsätzlich kostenlos. Sucht man aber online z.B. nach „Rundfunkbeitrag abmelden“, erscheint sehr weit oben „service-rundfunkbeitrag.de“ als Ergebnis – ein kostenpflichtiger Dienst. Erst auf den zweiten Blick entdeckt man den wenig prominenten Hinweis, dass es sich um einen unabhängigen Service handelt und keine Verbindung zum offiziellen ARD ZDF Deutschlandfunk Beitragsservice besteht.

Titelbild: AlexBuess / shutterstock