Das erste Halbjahr 2018 ist vorbei. Zeit, Bilanz zu ziehen. Und die fällt bei den meisten Jobcentern eher mau aus. Das gilt zumindest für den Blick auf die Fehlerquote bei Hartz IV Bescheiden. Die beträgt je nach Jobcenter teilweise über 48 Prozent und ist damit inakzeptabel. Mit Entschuldigungen und Begründungen ist man da schnell bei der Hand. Nur ändern wird sich vermutlich kaum etwas. Schon 2017 summierten sich 226.215 Fehler.
48,9 Prozent: die Fehlerquote im Landkreis Oder-Spree
Dass die Mitarbeiter in den Jobcentern ab und an fehlerhafte Hartz IV Bescheide erstellen, kann vorkommen. Schließlich sind es Menschen und keine Maschinen. Dass die Zahl der Beschwerden allerdings konstant hoch bleibt und Leistungsempfänger mit ihren Widersprüchen ganz oder teilweise Recht bekommen, deutet auf tiefer gehende (System-)Probleme hin.
Denn 305.842 Beschwerden im ersten Halbjahr 2018 sind eine Hausnummer. Davon waren 108.779 berechtigt. Das entspricht einer durchschnittlichen Fehlerquote von rund 35,6 Prozent. Dass dieser Wert auch deutlich höher sein kann, beweist unter anderem das Jobcenter Oder-Spree. Hier wurden 356 Widersprüche eingereicht, bei denen das Jobcenter 174 Mal Fehler eingestehen musste. Quote: 48,9 Prozent.
Gesetzesänderungen und Urteile sorgen für Probleme
Als Grund für die hohe Fehlerquote nennt die Chefin des Jobcenters Oder-Spree zwei Faktoren. Zum einen seien dies zahlreiche Gerichtsurteile. Zum anderen basierten einige Fehler auf geänderten Gesetzen. Ähnlich wird in Essen argumentiert, wo man auf einen Wert von 31,7 Prozent kommt (3.008 Beschwerden, 955 davon bekamen Recht). Diese Fehler habe man erkannt und bedaure sie.
Die Jobcenter ihrerseits kritisieren, wie die Fehlerquote berechnet wird. Lege man die Zahl der Hartz 4 Bescheide zugrunde und nicht die Anzahl der Widersprüche, stehe ein Wert von ein bis zwei Prozent zu Buche – erklärt zum Beispiel das Jobcenter Essen. Nichtsdestotrotz muss etwas passieren. Schon 2017 waren es 226.215 Fehler (639.138 Beschwerden). Sie beruhten weitgehend auf einer unzureichenden Sachverhaltsaufklärung und Dokumentationsproblemen sowie einer fehlerhaften Rechtsanwendung.
Weiterführende Infos
Infos zur Klage gegen das Jobcenter
Hartz IV Anwalt – Rechtsberatung für Hilfebedürftige bei Problemen mit dem Jobcenter