Arbeitslose kritisieren häufig die angeblich schlechte Beratung im Jobcenter. Gelangweilte Mitarbeiter, ungenügende Erklärungen oder gar Fehlinformationen erschwere die Rückkehr in den Arbeitsmarkt und scheinen keine Seltenheit zu sein. Dies bestätigt nun ein Bericht des Bundesrechnungshofs.
Tests bestätigen Klagen von Hartz IV Empfängern
Laut eines Berichts des Bundesrechnungshof, aus dem die BILD zitiert, wird jeder vierte Hartz IV Empfänger im Jobcenter nicht ausreichend oder gar schlecht beraten. Insgesamt seien zu wenig Verträge abgeschlossen worden – um genau zu sein, 757.500 zu wenig. Bei den Verträgen handelt es sich um Eingliederungsvereinbarungen. Die Eingliederungsvereinbarung ist die schriftliche Übereinkunft zwischen Leistungsbezieher und Agentur für Arbeit, die festhält welche Leistungen die Bundesagentur erbringt, um den Arbeitslosen wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern.
Fehlerhafte Eingliederungsvereinbarungen
Bereits im August äußerte der Bundesrechnungshof deutliche Kritik an den oft schlampig formulierten Eingliederungsvereinbarungen. Es würden Papiere fehlen und der Wortlaut sei nicht konkret genug. Auch zum Ende des Jahres scheint sich wenig getan zu haben, um die Missstände zu korrigieren: Experten berichten immer noch von „sehr hohen Fehlerquoten“. Der relativ hohe Verwaltungsaufwand würde sich im Hinblick auf den Nutzen in der Praxis nicht rechnen.
Bundesrechnungshof fordert Verbesserungen
Die Forderungen des Bundesrechnungshofs sind deutlich: „Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes reichen weitere fachaufsichtliche und qualitätssichernde Maßnahmen nicht aus, um die Abschlussquote signifikant zu verbessern.“ Ein schnelleres Prüfverfahren und mehr Flexibilität in der Vertragshandhabung würden Abhilfe schaffen. Der Rechnungshof fordert das Bundesministerium für Arbeit zudem auf, schnell zu handeln. Auf diese Weise könne man Langzeitarbeitslose sicherer vermitteln und Mitarbeitern des Jobcenters Zeit und Mühe sparen. Bis jetzt habe das Ministerium unter Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) keine Vorschläge zu einer gesetzlichen Änderung vorgelegt.
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