Trotz Sanktionsmoratorium, das noch bis Mitte 2023 greift, dürfen und können Jobcenter Hartz IV Leistungen streichen und Menschen damit in existentielle Not treiben. Das beweist ein Fall, auf den der Verein Sanktionsfrei hinweist. Einer schwangeren Mutter wurden demnach sämtliche Leistungen gestrichen und bislang nicht wieder gezahlt, obwohl ein Gericht das Jobcenter dazu verurteilt hatte.
Keine Auskunft, kein Geld
Die Gründerin des Vereins, Helena Steinhaus, berichtet bei Twitter über den Fall von Sandra. Die Frau ist schwanger und hat eine zweijährige Tochter. Das Jobcenter wollte von der Hartz IV Bedürftigen Auskünfte über die finanzielle Situation des Vaters. Das Problem: Der Mann ist asylsuchend, „mittellos und nicht erreichbar, das ist nachgewiesen“, so Steinhaus.
Leib und Leben gefährdet
Da somit keine Auskunft erteilt werden kann, hat das Jobcenter die Leistungen kurzerhand komplett eingestellt. Dadurch hat Sandra seit Anfang Oktober kein Geld mehr. Dabei hatte ein Gericht am 30. September „nach einer Folgenabwägung eine einstweilige Anordnung erlassen“. Denn: Leib und Leben der Frau, des Ungeborenen und der Tochter seien in Gefahr. Daher wurde das Jobcenter verpflichtet, die Hartz IV Leistungen auszuzahlen.
Jobcenter reagiert nicht – trotz Urteil
Auch ein Anwalt hat das Jobcenter nochmals darauf hingewiesen, dass der Frau Hartz IV zusteht. Passiert ist nichts. „Sandras Konto bleibt leer“, schreibt Helena Steinhaus. Damit die Frau nicht gänzlich mittellos ist, springt der Verein Sanktionsfrei ein. Gleichzeitig macht der Anwalt Druck.
Zwangsvollstreckung beim Amt angedroht
In seinem Brief an das Jobcenter betont der Jurist:
„Aufgrund der telefonischen Auskunft gegenüber meiner Mandantin nehme ich irritiert zur Kenntnis, dass Sie sich weigern, dem sozialgerichtlichen Beschluss Folge zu leisten.“
Er fordert das Jobcenter auf, die Forderung seiner Mandantin sofort auszugleichen, und droht mit der Zwangsvollstreckung.
Kein Respekt
Der Fall löst bei Twitter absolutes Unverständnis aus. Das reicht vom Mitleid für die Frau bis hin zur Schadenfreude über den möglichen Besuch eines Gerichtsvollziehers beim Jobcenter. Auch Strafanzeigen wegen Körperverletzung werden angeregt. Letztlich beweist der Fall aber vor allein eines: Von Respekt, der mit dem Bürgergeld kommen soll, ist man noch meilenweit entfernt.
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