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So viel Bürgergeld bekommen Alleinstehende im Monat

Hände zählen 50 Euro Geldscheine in Geldbörse

1.028 Euro monatlich: So hoch ist der durchschnittliche Zahlungsanspruch für alleinstehende Bürgergeld Leistungsempfänger laut aktueller Statistik der Jobcenter, Stand August 2024. Dieser Wert umfasst eine relativ große Schwankungsbreite. Denn während in München unter dem Strich ein Betrag von 1.161 Euro im Monat steht, sind es in z.B. Leipzig lediglich 969 Euro monatlich, damit 192 Euro weniger. Die Unterschied ist dem Umstand geschuldet, dass die Bürgergeld Höhe mit Ausnahme des reinen Regelsatzes sehr stark regional geprägt ist.

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Über die Hälfte alleinstehend

Die jüngste Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu den Zahlungsansprüchen von Bürgergeld Bedarfsgemeinschaften listet auf, wer wo im Schnitt welchen Betrag an Leistungen gezahlt bekommt. Der überwiegende Teil derer, die auf Leistungen vom Jobcenter angewiesen sind: Alleinstehende bzw. Singles. Von den insgesamt 2.934.282 Bedarfsgemeinschaften in Deutschland bilden sie mit 1.646.641 bzw. über 56 Prozent die größte Gruppe, gefolgt von Alleinerziehenden mit Kindern (539.778 bzw. 18,40 Prozent).

Lesetipp: Bürgergeld Rechner – Höhe der Leistungen ermitteln

Im deutschlandweiten Durchschnitt bekommen Alleinstehende Bürgergeld in Höhe von 1.028 Euro im Monat. Um ein Gefühl für diese Zahl zu bekommen: Laut Erhebungen des Statistischen Bundesamtes lag die monetäre Armutsgefährdungsschwelle für Alleinlebende im Jahr 2023 bereits bei monatlich 1.313,75 Euro und somit ca. 285 Euro über der aktuell durchschnittlichen Bürgergeld Höhe für Alleinstehende.

So viel Bürgergeld bekommen Alleinstehende

Wie viel Bürgergeld Alleinstehende im bundesweiten Vergleich erhalten, haben wir in der nachfolgenden Tabelle aufbereitet. Die Durchschnittswerte sollen die regionalen Unterschiede bei der Höhe der Leistungen aufzeigen:

Bürgergeld Tabelle: Höhe nach Wohnort

WohnortBürgergeld
Ø mtl.
Aachen1.031 €
Augsburg1.053 €
Berlin1.096 €
Braunschweig1.080 €
Bremen1.070 €
Dortmund1.089 €
Duisburg1.030 €
Düsseldorf1.064 €
Dresden1.044 €
Essen1.059 €
Frankfurt a. M.1.115 €
Görlitz955 €
Halle (Saale)989 €
Hamburg1.130 €
Hannover1.063 €
Hildesheim1.023 €
Kiel1.101 €
Köln1.108 €
Leipzig969 €
Magdeburg1.008 €
Mannheim1.076 €
München1.161 €
Nürnberg1.055 €
Saarbrücken1.050 €
Stuttgart1.123 €
Wolfsburg1.055 €
Tabelle: Höhe der Leistungen für Ein-Personen-Haushalte
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand August 2024

Lesetipp: Alle Bürgergeld Auszahlungstermine im Überblick

Regelbedarf beim Bürgergeld

Etwa die Hälfte dieses Betrages beruht auf dem Bürgergeld Regelsatz. In der Bedarfsstufe 1 für Singles sind das in diesem Jahr 563 Euro – ein Betrag, über den viel diskutiert wurde und der laut Berechnungen des Paritätischen Gesamtverbands mindestens 813 Euro betragen müsste. Doch selbst die 563 Euro stehen nicht jedem zu. Wer arbeitet und Bürgergeld aufstockend zum Lohn bekommt oder zumindest ein paar Euro im Monat hinzuverdient, dem wird das Einkommen angerechnet und die Leistungen meist direkt gekürzt. Lediglich der Grundfreibetrag von 100 Euro auf Erwerbseinkommen bleibt anrechnungsfrei.

Lesetipp: Bürgergeld und Minijob – wie viel bleibt anrechnungsfrei?

Unterschiede bei den Wohnkosten

Der zweite Posten, der die Höhe des Bürgergeldes prägt: die Kosten für Unterkunft (KdU). Diese Leistungen sind den größten Schwankungen unterworfen. Denn in München oder Düsseldorf ist die Miete weitaus höher als in ländlichen respektive abgeschiedenen Regionen. Wie stark die Mietobergrenzen variieren, zeigt ein Blick auf einige Städte:

Mietobergrenze für 1-Personen-Haushalt

angemessene
Wohnungsgröße
angemessene
Miete
Berlin50m²449 €
Bremen50m²537 €
Dresden45m²369 €
Düsseldorf50m²528 €
Frankfurt (Main)50m²786 €
Hamburg50m²573 €
Hannover50m²458 €
Köln50m²651 €
Leipzig45m²346 €
München50m²849 €

Lesetipp: So hoch darf die monatliche Miete mit Bürgergeld sein

Das heißt aber nicht, dass in München automatisch 563 Euro Regelsatz plus 849 Euro Miete gezahlt werden, in der Summe 1.412 Euro. Nein: In der Landeshauptstadt Bayerns erhält ein Bürgergeld Single im Schnitt 1.161 Euro, denn 849 Euro für die Miete stellen die absolute Obergrenze dar. Liegt die Miete unter der Obergrenze, zahlt das Jobcenter auch nur die tatsächlich entstandenen Wohnkosten. Im Durchschnitt zahlte das Jobcenter München Wohnkosten in Höhe von 534 Euro für Singles (Stand August 2024).

Heizkosten

Zusätzlich zur Miete übernimmt das Jobcenter auch die Heizkosten in tatsächlicher Höhe – sofern diese angemessen sind. Da die Kosten von verschiedenen Faktoren abhängig sind, gibt es hier keine festen Pauschalen, aber Richtwerte. So erachtet z.B. das Jobcenter München Heizkosten bei zentraler Wassererwärmung in Höhe von 3,28 Euro / m² beim Heizen mit Fernwärme oder 2,52 Euro / m² bei einer Gasheizung für angemessen. Ausgehend von 50m² zulässiger Wohnungsgröße sind das 164 Euro bzw. 126 Euro monatlich, die zusätzlich zur Miete gezahlt werden.

Mehrbedarfe

Der dritte Baustein beim Bürgergeld Anspruch setzt sich je nach Person und/oder Wohnsituation aus mehreren Elementen zusammen, die ebenfalls individuell geprägt sind. Konkret geht es hier um Mehrbedarfe. Das kann eine Pauschale für die dezentrale Warmwasseraufbereitung (2,3% vom Regelsatz = 12,95€ im Monat) sein oder ein Mehrbedarf, weil aus gesundheitlichen Gründen eine spezielle Ernährung nötig oder der Bürgergeld Bedürftige behindert ist.

Krankenkasse enthalten

Die Beiträge zur Krankenversicherung werden in der Regel direkt vom Jobcenter übernommen, sofern eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht. Das bedeutet, dass Bürgergeld-Empfänger während des Leistungsbezugs automatisch krankenversichert sind, ohne dass sie sich selbst um die Beitragszahlung kümmern müssen. Anders verhält es sich bei einer privaten Krankenversicherung: Hier übernimmt das Jobcenter lediglich die Hälfte der Beiträge im Basistarif.

Titelbild: fornStudio / shutterstock