Der ist erste Schritt ist getan: Auf einer Länderkonferenz in Mannheim haben sich die Amtschef der Arbeits- und Sozialministerien der verschiedenen Bundesländer nahezu einstimmig für die Einführung einer Kindergrundsicherung ausgesprochen.
Kinderarmut in Deutschland
Rund 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland leben in Armut, das geht aus einer aktuellen Studie der Bertelsmann-Stiftung hervor. Von Politik und Wirtschaft wird Kinderarmut unterdessen häufig kleingeredet oder vollständig ignoriert. Zwar wurde die Kindergrundsicherung immer mal wieder Thema im Bundestag, allerdings ergaben sich nie konkrete Pläne aus den Debatten und Beratungen – das könnte sich nun ändern.
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Kindergrundsicherung: Konzept
Das Konzept der Kindergrundsicherung beschreibt die monatliche Zahlung staatlicher Gelder an Eltern pro Kind Im Sinne einer Transferleistung zur Sicherung ihres Lebensunterhalts. Sozialverbände fordern dabei regelmäßig Summen zwischen 300 Euro und 600 Euro im Monat pro Kind, um Kinderarmut effektiv zu bekämpfen. Die Kindergrundsicherung nimmt auf diese Weise den Platz der knapp bemessenen Hartz IV Regelsätze ein und ersetzt sie je nach Modell als einkommensabhängige oder aber bedingungslose staatliche Leistung.
Arbeit- und Sozialministerien für Kindergrundsicherung
Während Linke und Grüne die Einführung einer Kindergrundsicherung schon lange unterstützen, hielten sich die Länder bisher bedeckt – bis jetzt. Die Amtschefs der Arbeits- und Sozialministerien der Bundesländer sprachen sich nun auf einer Konferenz deutlich für die Kindergrundsicherung aus:
„Um Kinderarmut wirklich zu bekämpfen, brauchen wir eine Kindergrundsicherung ohne kompliziertes Antragsverfahren, die den Mindestbedarf jedes Kindes deckt und sich daran orientiert, was Kinder und Jugendliche zu einem guten Aufwachsen tatsächlich brauchen“, so der baden-württembergische Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha.
Konzept soll im November vorgelegt werden
Man plane ein entsprechenden Konzept im November in der Hauptkonferenz der Arbeits- und Sozialminister als Beschluss vorzulegen. Die Kindergrundsicherung solle zudem die bisherigen verschiedenen Leistungen für Familien wie Kinderzuschlag oder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ablösen und so eine unkomplizierte Antragsstellung gewährleisten. Auf diese Weise solle der Mindestbedarf eines jeden Kindes übersichtlich sichergestellt und ein hoher bürokratischer Aufwand vermieden werden.
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