Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sprach ungeniert von einer Nullrunde beim Bürgergeld in 2025. Das ist schlichtweg falsch. In Wirklichkeit setzen er und seine Kollegen bei allen Hilfebedürftigen den Rotstift an. Denn mit Blick auf die Inflation und damit den laufenden Verlust an Kaufkraft handelt es sich unter dem Strich um eine Kürzung. Die Teuerung hat nicht etwa Halt gemacht hingelegt. Nein, sie ist immer noch präsent und raubt Menschen mit dünnem Portemonnaie die Butter vom Brot.
Weniger im Portemonnaie
Der Begriff „Nullrunde“ oder „schwarze Null“ ist üblicherweise positiv behaftet. Allerdings auch nur, weil rote Vorzeichen und damit ein Minus deutlich schlechter wären. Doch genau das droht allen, die auf Bürgergeld und generell die Grundsicherung (etwa im Alter) angewiesen sind. Sie erhalten ab 2025 exakt den gleichen Betrag als Regelsatz wie bisher in 2024. Dass bis dahin die Kaufkraft durch die Inflation kontinuierlich abnimmt und unter dem Strich weniger Geld im Portemonnaie bleibt: Wen juckt´s?
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Kaufkraft sinkt
Bei der Geldanlage würden Verbraucherschützer eine negative Rendite attestieren. Im Zusammenhang mit dem Bürgergeld geht es aber um weit mehr: Die Gefahr, dass Armut sich verschärft und noch größere Kreise zieht. Darauf haben Wohlfahrts- und Sozialverbände, Gewerkschaften und Erwerbslosengruppen schon Mitte des Jahres aufmerksam gemacht. Sie plädieren daher für eine neue Methode zur Berechnung des Bürgergelds.
Kein echter Ausgleich
Die Regelsätze hinken der Realität oder vielmehr der Inflation kontinuierlich hinterher. Erst mit der umstrittenen Fortschreibung von 2023 zu 2024 hat man den Sprung auf ein Plateau zumindest ansatzweise geschafft. Das war dann wohl zu viel des Guten. Wie kann man es auch wagen, Bürgergeld Bedürftigen ein faires Existenzminimum zu berechnen, bei der man auch der Teuerungsrate endlich Rechnung trägt? Die Rolle rückwärts angesichts der anhaltenden Kritik reißt jetzt wieder ein Loch und lässt Existenzängste stärker spürbar werden.
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Folgen der Inflation
Berechnungen der acht Organisationen ergeben einen Kaufkraftverlust von 2021 bis 2023 von 1.012 Euro für einen alleinstehenden Leistungsbezieher. Der aktuelle Regelsatz gleicht den Fehlbetrag nur zu 15 Prozent aus. Ab 2025 geht es dann wieder munter bergab. Das gilt auch für alle, die hart arbeiten, trotzdem nicht über die Runden kommen und mit Bürgergeld aufstocken müssen. Das nur am Rande, um das Bild des faulen Bürgergeld Empfängers geradezurücken.
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