Hartz IV Bezieher haben häufig Probleme, wenn es um angemessenen Wohnraum geht. Gerade in Ballungszentren ist vollsanierter und moderner Wohnraum oft so teuer, dass Betroffene in ältere Immobilien ausweichen müssen – und hierfür unter Umständen doppelt bestraft werden. Denn sollte der Wohnraum nicht ausreichend gegen Wärmeverluste isoliert sein und hohe Heizkosten verursachen, bleiben Hartz IV Bezieher einem aktuellen Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen in Essen möglicherweise auf diesen sitzen.
Landessozialgericht verneint hohen Zuschuss
Im Verfahren, welches vor dem Landessozialgericht NRW verhandelt wurde, ging es um eine Hartz IV Bezieherin, die in einer Wohnung in Gelsenkirchen lebte. Das Problem: Durch die mangelhafte Dämmung von Wänden und Fenstern verursachte die Wohnung erhebliche Heizkosten mit entsprechenden Abschlägen. Als Heizkostenvorauszahlung wollte die betroffene Mieterin 127 Euro beim zuständigen Jobcenter geltend machen.
Als Grund gab sie an, dass durch die baulichen Gegebenheiten eine Reduzierung nicht möglich sei und per Mietvertrag die Temperatur bei 21°C zu liegen habe. Das LSG Nordrhein-Westfalen urteilte allerdings gegen die Hartz IV Bezieherin. Auch wenn Betroffene in einem entsprechenden Wohnumfeld zuhause sind, muss das Jobcenter, so die Haltung des Gerichts, nur angemessene Heizkosten übernehmen.
Allgemeiner Heizspiegel ist ausschlaggebend
Und in Bezug auf deren Höhe seien nicht die tatsächlichen Bedingungen letztlich ausschlaggebend, sondern der allgemeine Heizspiegel – entweder im regionalen Maßstab oder bei dessen Fehlen (wie im vorliegenden Fall) der bundesweite Heizspiegel. Und auf dessen Grundlage ergibt sich nur ein Zuschuss von 67,50 Euro.
Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 14.05.2012 – Az.: L 19 AS 2007/11
Revision zum Bundessozialgericht in Kassel zugelassen: Az.: B 14 AS 60/12 R
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