Wer gegen die Auflagen des Jobcenters verstößt, muss künftig wieder mit Sanktionen rechnen. Die ungeliebte Praxis wurde in der Corona-Krise vorrübergehend ausgesetzt und nun laut einer Weisung der Bundesagentur für Arbeit wieder fortgesetzt.
Sanktionen 3 Monate lang ausgesetzt
Rund 3 Monate hatten Hartz IV Empfänger Ruhe vor der harten Abstrafungspraxis des Jobcenters, nun soll alles wieder seinen gewohnten Gang gehen – inklusive Sanktionen. Im April wurden die Leistungskürzungen angesichts der Corona-Krise vorübergehend ausgesetzt. Da Betroffene auf Grund der geltenden Ausgangsbeschränkungen nicht ins Jobcenter kommen konnten, wurde gemäß einer Weisung zu § 67 SGB II auf Sanktionen verzichtet:
„Die derzeitige Situation macht persönliche Anhörungen nach § 24 SGB X nicht möglich. Im Hinblick auf mögliche Leistungsminderungen (§§ 31, 31a, 31b, 32 SGB II) kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass ein wichtiger Grund und/oder eine unzumutbare Härte vorliegt. Bis auf weiteres erfolgen daher keine Leistungsminderungen. Das Meldeverfahren findet nicht statt.“
Paritätischer Gesamtverband empört über Sanktionen in Corona-Krise
Nun stehen die Jobcenter vielerorts wieder für den Publikumsverkehr offen und Leistungsempfänger müssen laut einer Weisung der Bundesagentur für Arbeit bei Regelverstößen erneut mit Sanktionen rechnen – trotz Corona-Krise. Ulrich Schneider, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, zeigt sich empört über diesen Schritt:
„Sanktionen sind kontraproduktiv und treiben Menschen ins Elend. Es zeugt schon von außergewöhnlicher Kaltherzigkeit oder aber Lebensferne, wenn Menschen in der Grundsicherung trotz der offensichtlichen coronabedingten Mehrbedarfe nicht nur nach wie vor finanzielle Soforthilfe verweigert, sondern nun auch noch mit Leistungskürzungen gedroht wird“.
Aus Schneiders Sicht sei es an der Zeit, die „antiquierte Rohrstockpädagogik“ hinter sich zu lassen und Betroffenen auf Augenhöhe Hilfe zu bieten.
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