Der Hartz IV Regelsatz steht auf Grund seiner fadenscheinigen Ermittlungsmethoden immer wieder in der Kritik – und das vollkommen zu Recht. Recherchen von Buergergeld.org zufolge wird trotz immer weiter steigenden Strompreisen im Regelsatz proportional weniger Geld für Stromkosten angesetzt.
Wie wird der Regelsatz ermittelt?
Die gesetzliche Grundlage für die Ermittlung des Hartz IV Regelsatzes bietet das Regelbedarfsermittlungsgesetz (RBEG). Das Gesetz schreibt vor, dass der Regelsatz einerseits jährlich neu anhand der Preisentwicklung für regelbedarfsrelevante Güter und andererseits über Einkommens- und Verbrauchsstichproben ermittelt werden soll.
Ermittlung des Strombedarfs: Geringer als Stichproben vorgeben
Für die Ermittlung des Strombedarfes im Regelsatz des Jahres 2021 wurden die durchschnittlichen Ausgaben von 1889 Mieterhaushalten der ärmsten 15 Prozent der Gesellschaft berechnet. Dadurch ergab sich eine Summe von 37,95 Euro monatlich für Strom und Solarenergie. Als Berechnungsgrundlage für den Hartz IV Regelsatz sind dank einer separaten Berechnung (künstlichen Kleinrechnung) trotz der Verbrauchsstichproben lediglich 35,30 Euro vorgesehen.
Prozentualer Anteil des Strombedarfs sinkt
Doch das ist längst nicht alles: Für die Ermittlung des Regelsatzes 2021 werden für Ein-Personen-Haushalte regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben in Höhe von insgesamt 434,90 Euro herangezogen. Die angesetzten Stromkosten in Höhe von 35,30 Euro monatlich entsprechen damit 8,11 Prozent des Gesamtbedarfs.
Betrachtet man die Ermittlung des Regelbedarfs 2017, fällt auf: Zu dieser Zeit wurden 394,84 Euro als Verbrauchs-und Berechnungsgrundlage für den Regelsatz herangezogen. 33,31 Euro wurden dabei als Stromkosten angesetzt – also 8,44 Prozent des Gesamtbedarfs. Angesichts der konstant steigenden Strompreise kommt man dabei nicht umher, sich zu fragen:
Wie kann der Anteil des Regelsatzes, der für Stromkosten vorgesehen ist, heute geringer sein als vor 4 Jahren?
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Kritik an Verfahren zur Ermittlung des Regelbedarfs
Rechnet man die Verbrauchsausgaben eines Alleinstehenden anhand des Regelbedarfsermittlungsgesetzes hoch, ergibt sich folgende Verteilung für einen Regelsatz von 439 Euro im Jahr 2021:
In Anbetracht dieser Summe und ihrer Aufteilung melden sich vermehrt Stimmen aus Politik und Gesellschaft zu Wort, um das Verfahren zur Ermittlung des Regelsatzes aufs Schärfste zu kritisieren. Zuletzt nannte Linken-Chefin Katja Kipping die Methodik des Bundesarbeitsministeriums „Politikverweigerung“.
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