Raus aus dem Bürgergeld-Regelsatz: Mit der enormen Teuerung beim Strom werden auch die Rufe lauter, die Stromkosten von der Regelleistung abzukoppeln. Denn eines dürfte inzwischen klar sein: Der für Strom vorgesehene Betrag beim Bürgergeld reicht in vielen Haushalten schon lange nicht mehr aus, um die tatsächlichen Ausgaben zu decken. Daran ändert auch die Strompreisbremse wenig. Denn ein Aspekt bleibt dabei völlig außen vor: der Grundpreis.
Deckel reicht nicht aus
Die Bemühungen der Ampel, allen Haushalten bei den Stromkosten unter die Arme zu greifen, sind lobenswert. Hinsichtlich des Bürgergeld-Regelbedarfs für Strom schafft man es allerdings nicht, die Scheuklappen abzunehmen. Zwar profitieren auch Haushalte, die auf Grundsicherung angewiesen sind, von der Deckelung. Allerdings kann die Ersparnis das Problem der Unterdeckung nicht beheben.
Regelbedarf ist zu knapp kalkuliert
Der Strompreisdeckel bezieht sich auf 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für diesen Teil der Stromkosten wird der Verbrauchspreis bei 40 Cent je Kilowattstunde (kWh) gedeckelt. Das spart, je nach Anbieter (wir haben die Preise der Grundversorgung für 20 Städte ermittelt und aufgelistet), über 20 Cent/kWh. Im Mittel sind es 6,15 Cent/kWh. Bei einem Single, der im Schnitt 1.300 Kilowattstunden im Jahr verbraucht, wären das bei 1.040 kWh (80 Prozent) 63,69 Euro oder 5,33 Euro im Monat.
Stromkosten: Bundesrat fordert Hilfe für Bürgergeld-Empfänger
Der Grundpreis bleibt fix
Nicht berücksichtigt wird beim Strompreisdeckel der Grundpreis. Den zahlt man immer. Im Mittel der 20 von uns untersuchten Städte belaufen sich diese Kosten auf 131,37 Euro im Jahr. Umgerechnet auf den Monat sind es 10,95 Euro. Setzt man diesen Betrag in Relation zum Bürgergeld-Regelbedarf eines Singles in Höhe von 40,74 Euro, hat der Grundpreis hieran bereits einen Anteil von 27 Prozent. Bei einem Zwei-Personenhaushalt (Bürgergeld für Strom: 73,33 Euro), sinkt der Anteil auf 15 Prozent. Das heißt: Singles trifft es besonders hart.
Kaum Sparmöglichkeiten
Daran kann man nicht einmal mit gutem Willen sonderlich viel ändern. Selbst wer massig Strom spart und immer nur im Dunkeln sitzt: Die Kosten für den Grundpreis bleiben und können nur durch einen Anbieterwechsel gesenkt werden. Außerdem ist auch dieser Preisbaustein teurer geworden. Im Jahr 2022 lag der Grundpreis im Schnitt der 20 Städte noch bei 121,50 Euro. Binnen eines Jahres sind die Kosten, bei denen der Staat nicht einspringt, also um acht Prozent gestiegen.
Singles: 37 Prozent Unterdeckung
Kurzum: Die Stromkosten bleiben eine der großen Bürgergeld-Baustellen. Denn rechnet man weiter, wird das Dilemma in seiner Gänze deutlich.
Von 40,74 Euro, die im Bürgergeld Regelbedarf eines alleinstehenden Erwachsenen für Strom kalkuliert wurden, bleiben nach Abzug des Grundpreises von 10,95 Euro noch 29,79 Euro für den Verbrauch – das sind in zwölf Monaten 357,48 Euro. Der für die Strompreisbremse relevante Verbrauchsteil von 1.040 Kilowattstunden kostet allerdings 416,00 Euro. Dadurch fehlen an dieser Stelle bereits 58,52 Euro im Jahr oder 4,88 Euro im Monat.
Unterdeckung: Bürgergeld reicht nicht für die Stromkosten
Hinzu kommen die vollen Kosten für 260 Kilowattstunden. Legt man hier den Durchschnittswert der 20 Städte zugrunde (46,15 Cent/kWh), summieren sich aufs Jahr weitere 119,99 Euro (knapp 10,00 Euro im Monat). Insgesamt müssen also 14,88 Euro monatlich, was bei einem Single 37 Prozent des Regelbedarfs für Strom entspricht, an anderer Stelle gespart werden.
Der Teufelskreis dreht sich weiter
Sicherlich gibt es Bürgergeld-Empfänger, die günstigere Verträge habe. Doch selbst dann sind die Stromkosten auf Kante genäht. Bei über einem Viertel der Kosten kann man kaum sparen, weil der Grundpreis fix ist. Und beim Rest wird es für Haushalte, die auf Grundsicherung angewiesen sind, schwer. Denn moderne, energieeffiziente Geräte sucht man hier meist vergeblich. Die Stromfresser müssen so lange laufen, bis nichts mehr geht, und werden danach oft durch gebrauchte Geräte ersetzt. Wenn die Strompreise demnächst, wie befürchtet, noch weiter steigen, dreht sich der Teufelskreis munter weiter.
Strompreise mit dem Tarifrechner vergleichen
Da die Strompreise der Anbieter immer undurchsichtiger werden, sollte man jedes Jahr die Tarife vergleichen und ggfls. wechseln. Häufig haben die Anbieter im ersten Jahr gute Konditionen, die dann ab dem zweiten Jahr nicht mehr gelten, so dass man wieder zu einem anderen Versorger wechseln sollte.
Jetzt Strompreise mit Check24 vergleichen
Anzeige
Bild: Sascha Preussner/ shutterstock.com