Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im November vergangenen Jahres, zeigten sich viele Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik hoffnungsvoll, dass Sanktionen nun endgültig der Vergangenheit angehören könnten – Fehlanzeige. Laut den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit nahm die menschenunwürdige Sanktionspraxis trotz Urteil munter weiter ihren Lauf.
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Urteil des Verfassungsgerichts
Ein vermeintlicher Wendepunkt in der traurigen Geschichte des Hartz IV Systems: Das Bundesverfassungsgericht urteilte im November 2019, dass Hartz IV Sanktionen von über 30 Prozent des Regelsatzes verfassungswidrig seien. Der Karlsruher Richterspruch sorgte für eine kollektive Welle der Erleichterung unter Leistungsempfängern . Doch wie sich jetzt zeigte, änderte das Urteil nichts an den Zahlen der Sanktionen selbst – im Gegenteil.
2,4 Prozent mehr Sanktionen nach Urteil
Die offiziellen Zahlen der Agentur für Arbeit zeigen, dass die Anzahl der Hartz IV Sanktionen im November im Vergleich zum Vormonat von 64.700 Fällen auf 66.275 anstieg. Dies entspricht einem Anstieg um 1.575 Fälle oder 2,43 Prozent. Ost- und Westdeutschland hielten sich im Hinblick auf den Sanktionsanstieg prozentual die Waage.
Sanktionen am häufigsten in NRW
Die meisten Sanktionen wurden in Nordrhein-Westfalen verhängt (15.743 Sanktionen im November). Dies ist kaum verwunderlich, da NRW als Bundesland mit den meisten Einwohnern auch die meisten Hartz IV Empfänger zu verzeichnen hat. In Berlin wurden indes 9.048 Sanktionen verhängt, gefolgt von Niedersachsen mit 5.642 Fällen.
Gründe für Sanktionen
Am häufigsten kam es auf Grund von Meldeversäumnissen zu Kürzungen der Hartz IV Leistungen. Leistungsbezieher stehen grundsätzlich in der Pflicht, Meldeaufforderungen des Jobcenters nachzukommen. Entziehen sie sich dieser Pflicht, kann es zu Leistungskürzungen kommen – im November 2019 war dies 50.168 Mal der Fall. Auf Platz 2 und 3 der häufigsten Sanktionsgründe stehen wie im Oktober 2019 die Weigerung gegenüber der Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme (5.980 Sanktionen) und die Weigerung gegenüber der Erfüllung der Eingliederungsvereinbarung (5.837 Sanktionen). Ein bedeutender Anstieg im Vergleich zum Vormonat konnte hierbei zwar nicht festgestellt werden, allerdings war ebenfalls kein signifikanter Abwärtstrend der Zahlen zu erkennen, auf den viele angesichts des Karlsruher Urteils spekuliert hatten.
Geringere Leistungskürzungen
Ein Lichtblick ließ sich jedoch bei der Betrachtung der Statistik ausmachen: Die Leistungskürzungen fielen im Vergleich zum Vormonat im November deutlich geringer aus. Im November belief sich die Summe der durchschnittlichen Leistungskürzungen auf 95 Euro, wobei 87 Euro auf Kürzungen von Regel– und Mehrbedarf und 9 Euro auf die Kürzungen der Kosten der Unterkunft entfielen. Dadurch ergibt sich ein Rückgang um 13 Euro gegenüber dem Monat Oktober, hier betrug die Summe der durchschnittlichen Leistungskürzung noch 108 Euro. Die durchschnittliche Summe der Sanktionen bei unter 25-Jährigen betrug im November 108, 32 Euro, im Vergleich zum Vormonat somit 16,76 Euro weniger.
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