Zum Inhalt springen

Übergang vom Bürgergeld zur Rente sorgt für Existenznot

Rentnerin zählt Geld auf dem Tisch

Zwei Monate ohne Bezüge. Das macht Angst. Und betrifft fast jeden, der Bürgergeld erhält und in Rente geht. Einen reibungslosen Übergang sieht der Gesetzgeber nicht vor. Stattdessen sorgt der Staat für ein Leben unter dem Existenzminimum – ganz bewusst. Das großzügige Angebot, um irgendwie über die Runden zu kommen: ein Darlehen. Bescheidener könnte der Start in den Ruhestand kaum sein.

Die sogenannte Erstrentenlücke

Das Problem, das als „Erstrentenlücke“ bekannt ist, ergibt sich aus den Zahlungsterminen für die unterschiedlichen Leistungen. Dazu ein Beispiel:

Wer am 1. November in Rente geht oder vielmehr in Rente gehen muss, hat im November keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld. Das heißt, die letzte Bürgergeld-Auszahlung erfolgt Anfang Oktober. Die Rente wiederum wird in der Regel erst am Ende des Monats, also Ende November, ausgezahlt. Zwischen diesen Terminen respektive zwischen Bürgergeld und Rente vergehen zwei Monate.

Rente reicht nicht – mit Wohngeld oder Grundsicherung aufstocken

Gleiches Problem: neuer Job

Ähnlich ergeht es allen, die es schaffen, einen neuen Job zu finden. Ist der erste Arbeitstag der 1. Februar, kommt das Bürgergeld noch einmal im Januar, der Lohn aber erst Ende Februar oder Anfang März. Auch hier ergibt sich eine Lücke, die man irgendwie überbrücken muss.

Bürgergeld-Zahlung im Monat der Jobaufnahme

Fehlende Rücklagen

Doch gerade Personen, die schon längere Zeit auf Bürgergeld angewiesen sind, haben meist keine Rücklagen. Oder die Ersparnisse reichen vorn und hinten nicht. Denn hier geht es nicht nur um den Bürgergeld Regelsatz. Auch das Thema Miete und Heizkosten steht im Raum. Dadurch summiert sich schnell ein Betrag, der Betroffenen Zukunftsängste bereitet. Unter das Existenzminimum zu fallen, ist eben keine angenehme Vorstellung.

Staat lässt finanzielle Not zu

Hinsichtlich angehender Rentnerinnen und Rentner ist dem Gesetzgeber dieses Problem hinlänglich bekannt. Doch statt wirklich zu helfen, wird in §37a SGB XII (Darlehen bei am Monatsende fälligen Einkünften) nur darauf verwiesen, dass Betroffenen ein Darlehen zu gewähren ist, das monatlich mit 5 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 getilgt werden muss – also mit 5,0 Prozent von 563 Euro: 28,15 Euro. Geld, das fehlt. So lässt man Menschen sehenden Auges in die finanzielle Not rennen.

Titelbild: Halfpoint / shutterstock