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Unterkunftskosten beim Bürgergeld – massive Mittelkürzungen geplant

Bildmontage zu Mittelkürzungen bei den Kosten der Unterkunft Bürgergeld

Der Rotstift von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hinterlässt im Sozialbereich einen tiefen Einschnitt. Schaut man sich die Zahlen genauer an, dann wird beim Bürgergeld gleich auf zweierlei Art gespart: Man kürzt die Leistungen der Grundsicherung und dazu auch gleich die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung (KdU). Allein, was Miete und Co. betrifft, sollen kommendes Jahr eine Milliarde Euro weniger zur Verfügung stehen.

Weniger Geld für die Eingliederung

Das Dilemma findet sich auf Seite 710 des Entwurfs für den Bundeshaushalt für das Jahr 2024. Von 43,825 Milliarden Euro bleiben im kommenden Jahr nur noch 43,265 Milliarden Euro für die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Macht ein Minus von 560 Millionen Euro. Über diesen Rückschritt und die Warnungen aus der Bundesagentur für Arbeit haben wir bereits mehrfach berichtet.

Drastische Kürzung bei den KdU

Der nächste Hammer ist nur wenige Zeilen darunter vermerkt. Unter Punkt 632 11-252 ist die Beteiligung des Bundes an den KdU gelistet. Sie sinkt von 10,4 auf 9,7 Milliarden Euro. Warum? Das bleibt wohl das Geheimnis des Finanzministeriums. Denn eines sollte sicher sein: Die Mieten sinken nicht, sie steigen – weshalb in vielen Orten die Angemessenheitsgrenze für den Wohnraum bereits angehoben wurde.

Regierung rechnet mit mehr Bürgergeldempfängern

Unverständlich ist die Kürzung auch mit Blick auf die Prognosen für den Arbeitsmarkt, auf die im Entwurf auf Seite 21 eingegangen wird. Dort ist von einer „Eintrübung der wirtschaftlichen Aussichten“ zu lesen. Man gehe von einer steigenden Zahl an SGB-II-Leistungsbeziehenden (oder simpel Bürgergeld-Empfängern) und höheren Energiepreisen aus. Das wiederum führe zu höheren passiven Leistungen nach dem SGB II. Trotzdem weniger Geld zu veranschlagen, wirkt da eher befremdlich.

Kürzungen auch auf kommunaler Ebene

Zumal, worauf Harald Thomé vom Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles aufmerksam macht, es nicht bei den 700 Millionen Euro für die KdU bleiben wird. Denn: Der Bund trägt lediglich knapp 68,8 Prozent der Kosten für Wohnung und Heizung. Die Kommunen steuern 32,2 Prozent bei. Dadurch ergeben sich, so Thomé, weitere 317 Millionen Euro weniger und somit Kürzung von insgesamt über einer Milliarde Euro.

Geplant war eine transparentere Auszahlung

Dabei hatte man im Koalitionsvertrag, mit dem man offiziell mehr Fortschritt wagen möchte, noch völlig andere Töne angeschlagen. Dort wird von einem „verbesserten Rahmen für die Anwendung der kommunalen Angemessenheitsgrenzen“ samt jährlicher Überprüfung gesprochen und von Erleichterungen für die Kommunen, „die Kosten der Unterkunft und Heizung als regionalspezifische Pauschalen auszuzahlen“. Ziel war eine transparentere und rechtssichere Ausgestaltung der Auszahlung der KdU.

Begeht die Regierung Rechtsbruch?

Der Experte Harald Thomé geht davon aus, dass sich die vorgesehene Kürzung ohne gesetzliche Änderungen nur schwer umsetzen lassen. Schließlich handle es sich bei den Unterkunftskosten um Rechtsanspruchsleistungen.

Quellen: