Das Bundesverfassungsgericht hat Hartz IV Sanktionen teilweise gekippt. In der Urteilsverkündung hat das oberste Gericht heute erklärt, dass ein Teil der Sanktionen gegen die deutsche Verfassung verstoßen würde.
Sanktionen nicht mit Grundgesetz vereinbar
Die Richter des Bundesverfassungsericht in Karlsruhe urteilten heute, dass Teile der Hartz IV Sanktionen verfassungswidrig sind (Urt. v. 05.11.2019, Az. 1 BvL 7/16). Dabei handelt es sich um Kürzungen des Regelsatzes bei Pflichtverletzungen.
Bei Verstößen dürften maximal 30 Prozent der Leistungen reduziert werden. Kürzungen um 60 oder 100 Prozent seien mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und daher zukünftig unzulässig.
Keine Sanktion bei unzumutbarer Härte
Außerdem sei die Verhängung von Sanktionen bei unzumutbarer Härte oder aber wenn eine starre Dauer von 3 Monaten vorgegeben ist, zukünftig zu unterlassen.
Wortlaut Urteil: „Mit dem Grundgesetz unvereinbar sind die Sanktionen zudem, soweit der Regelbedarf bei einer Pflichtverletzung auch im Fall außergewöhnlicher Härten zwingend zu mindern ist und soweit für alle Leistungsminderungen eine Starre Dauer von drei Monaten vorgegeben wird“
Urteil löst Medienecho aus
Das Urteil zu den Hartz IV Sanktionen wurde von Betroffenen und politischen Vertretern lang erwartet. Annähernd alle deutschen Fernsehsender berichteten heute live vor Ort und auch mehrere Spitzenpolitiker wurden in den ersten Reihen im Sitzungssaal gesichtet, unter anderem Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Katja Kipping (Vorsitzende der Linken).
Außerdem nahmen Inge Hannemann (Hartz IV Kritikerin), Harald Thomé (Tacheles e.V.) und Vertreter der AFD an der Urteilsverkündung teil. Vor dem Bundesverfassungsgericht versammelten sich Demonstranten, um gegen die Sanktionspraxis des Hartz IV Systems ihre Stimme zu erheben.
Mit dem heute verkündeten Urteil werden bisherige Sanktionen lediglich entschärft und die übrigen Sanktionen noch einmal in ihrem Bestehen gefestigt. Eine mögliche Abschaffung der Hartz IV Sanktionen rückt damit vorerst in weite Ferne.