In Zeiten der Corona-Krise ist für Schüler ein internetfähiger Computer unverzichtbar. Das gilt auch für Kinder aus Familien im Hartz IV Bezug – dies befand das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Betroffene können das Geld für einen Computer oder Tablet nun beim Jobcenter beantragen.
Soziale Ungerechtigkeit: Ohne PC bleiben Schüler auf der Strecke
Die Corona-Pandemie zwingt die Deutschen in ihre Wohnungen und Häuser. Kitas und Schulen sind weitestgehend geschlossen, der Unterricht findet am Computer zuhause statt. Doch nicht alle Schüler haben Zugang zu einem PC. Die Anschaffungskosten sind vor allem für Familien im Hartz IV Bezug nur schwer zu stemmen – die Folgen: die betroffenen Schüler bleiben auf der Strecke.
Schülerin beantragt PC beim Jobcenter – abgelehnt
Aus diesem Grund beantragte eine Gymnasiastin beim zuständigen Jobcenter einen internetfähigen PC für den Schulgebrauch. Das Jobcenter wollte diesen jedoch trotz Bestätigung der Schulleitung für dessen Notwendigkeit nicht bezahlen und so zog die Schülerin vor Gericht. Das Landessozialgericht sprach der Gymnasiastin letztendlich in einem wegweisenden Urteil vom 22.05.2020 (Az.: L 7 AS 719/20 B ER, L 7 AS 720/20 B) ihr Recht zu.
Urteil ebnet Weg zur Chancengleichheit
Obwohl die Schülerin den PC mit Hilfe einer Privatspende finanzieren konnte, sahen die Essener Richter in der Anschaffung des Computers einen „anzuerkennenden unabweisbaren, laufenden Mehrbedarf“. In Zeiten der Corona-Pandemie seien ein internetfähiger PC oder Tablet essentieller Bestandteil des Bedarfs für Bildung und Teilhabe. Insofern seien 150 Euro angebracht, um die Teilnahme am pandemiebedingten Digitalunterricht zu gewährleisten. Diese Summe orientiere sich an herkömmlichen Markentablets (10 Zoll, 16 GB RAM) sowie am Bedarfspaket der Bundesregierung „digitales Klassenzimmer“. Das Urteil dürfte viele Hartz IV Bedürftige inmitten der Corona-Krise aufatmen lassen und dazu beitragen, den Weg zur Chancengleichheit für Schüler ungeachtet ihrer finanziellen Situation zu ebnen.
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