Ab Montag, den 02.11.2020 legt ein weiterer Teil-Lockdown – ausgelöst durch die zuletzt rasant angestiegenen Corona-Infektionszahlen – das Land teilweise lahm. Die Auflagen und Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bei der Essensausgabe sind so streng, dass auch bei vielen Tafeln in der Bundesrepublik ab morgen die Türen geschlossen bleiben, mit fatalen finanziellen Folgen für arme und bedürftige Menschen.
Tafeln werden geschlossen bleiben
Vorerst soll der Teil-Lockdown aufgrund der Corona-Pandemie bis Ende November gelten, kann aber auch von den Bundesländern unterschiedlich ausgelegt werden. Dennoch können in den kommenden Wochen Hartz IV Bedürftige kaum bis gar nicht auf die Lebensmittelausgabe bei den etwa 900 Tafeln zurückgreifen, was mit enormen finanziellen Mehrbelastungen für Betroffene verbunden ist, da die teilweise kostenlosen bis sehr günstigen Lebensmittel fest im Budget eingeplant sind. Bereits im ersten Covid19-Lockdown im März dieses Jahres mussten über die Hälfte aller Tafeln in Deutschland schließen.
ver.di-Chef: 150 Euro im November als Ausgleichzahlung
Um die Mehrbelastung bei Hartz IV Bedürftigen durch die Schließung der Tafeln ab Montag zu kompensieren, fordert ver.di-Chef Frank Werneke einen Zuschlag in Höhe von 150 Euro, wie er gegenüber der Deutschen-Presse-Agentur erklärte. Dieser Zuschlag soll im November 2020 zusätzlich zum Hartz IV Regelsatz ausgezahlt werden. Damit schloss sich der Gewerkschafts-Chef den Forderungen von Wohlfahrtsverbänden an.
Bisher hat Regierung Zuschlag verweigert
Allerdings hat der Bundesrat im Mai 2020 bereits beim erstem Lockdown einen Zuschlag verweigert, ebenso wurden auch keine Zuschläge gewährt, um einen Notvorrat anzulegen. Hier bleibt es also spannend, wie sich die Bundesregierung bei der sog. zweiten Welle verhält. Immerhin sollen die Vereinfachungen beim Hartz IV Antrag und die Prüfung der Vermögen bis Ende 2021 ausgesetzt werden.