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Verschärfungen beim Bürgergeld: Arbeitsminister legt Gesetzesvorschlag vor

Hartz IV und Bürgergeld auf Tafel geschrieben mit Pfeil zurück

Über die geplanten Änderungen im Bürgergeld ab 2025 haben wir in den vergangenen Wochen und Monaten bereits berichtet, doch nun hat Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) diese in einem Gesetzesentwurf zusammengefasst. Der Entwurf, der der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vorliegt, sieht strengere Sanktionen und kürzere Karenzzeiten für Bürgergeldempfänger vor. Die Vorlage ist Teil der „Wachstumsinitiative“ der Ampelkoalition und soll den Arbeitsmarkt sowie die Sozialkassen entlasten.

Rolle rückwärts: Bürgergeld wird noch härter als Hartz IV

Härtere Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Ein wesentlicher Punkt der neuen Regelung ist die massive Verschärfung der Sanktionen für Bürgergeld Empfänger. Wer in Zukunft zumutbare Arbeit ablehnt oder ohne triftigen Grund einen Termin beim Jobcenter versäumt, muss direkt mit einer Kürzung des monatlichen Regelsatzes um 30 Prozent rechnen. Dabei soll die Staffelung von zehn Prozent bis 30 Prozent wegfallen.

Konkret bedeutet dies eine direkte Kürzung der monatlichen Leistungen um 168,90 Euro, anstatt bisher zunächst 56,30 Euro – ausgehend vom Regelsatz für eine alleinstehende Person in Höhe von 563 Euro. Diese Kürzungen können bis zu drei Monate andauern. Auch bei Terminversäumnissen kann sofort eine Minderung um 30 Prozent erfolgen, statt wie bisher gestaffelte Sanktionen.

Mit dieser Änderung verschwinden nun die Mäßigungen bei den Leistungskürzungen, die durch den Wechsel von Hartz IV zu Bürgergeld eingetreten sind.

Neue Sanktionen bei Schwarzarbeit

Künftig soll Schwarzarbeit während des Bürgergeldbezugs als eigenständiger Sanktionsgrund gelten. Im Regelfall müssen bei einer aufgeflogenen Schwarzarbeit die Sozialleistungen zurückgezahlt werden. Daneben drohen hohe Geldstrafen. Zusätzlich zur Rückzahlung unrechtmäßig bezogener Leistungen soll nun eine Kürzung des Bürgergeldes um 30 Prozent für drei Monate erfolgen. Alleine auf Basis des monatlichen Regelbedarfs von 563 Euro wären das in Summe 506,70 Euro, die vom Jobcenter einbehalten werden. Diese Maßnahme soll unrechtmäßigen Bezug unterbinden und das Vertrauen in das Sozialsystem stärken.

Kürzere Karenzzeiten für Vermögen

Für Bürgergeld-Empfänger mit erheblichem Vermögen gelten in der Karenzzeit besondere Freibeträge. So werden beim Antragsteller im ersten Jahr des Bürgergeldbezuges 40.000 Euro von der Anrechnung freigestellt und für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft 15.000 Euro. Nach Ablauf der Karenzzeit gelten für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft jeweils 15.000 Euro als Schonvermögen. Diese Karenzzeit soll von einem Jahr auf sechs Monate verkürzt werden. Nach dieser Frist müssen die Betroffenen ihr über die Freibeträge hinaus vorhandene Vermögen aufbrauchen, bevor sie weiter Bürgergeld beziehen können.

Schärfere Zumutbarkeitskriterien

Zudem sollen Arbeitssuchende verpflichtet werden, Jobs anzunehmen, selbst wenn diese bis zu drei Stunden tägliche Pendelzeit erfordern, was zumindest bei einer Tätigkeit von sechs Stunden oder mehr gilt. Bei Hartz IV galten 2,5 Stunden, bei denen es auch beim Bürgergeld bleibt, sofern die Erwerbstätigkeit weniger als sechs Stunden täglich beträgt. Diese Änderung soll mehr Menschen, auch in abgelegeneren Regionen, in den Arbeitsmarkt integrieren.

Entlastung der Sozialkassen und des Arbeitsmarkts

Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, die Sozialkassen zu entlasten und die Arbeitsmarktintegration zu fördern. Durch härtere Sanktionen und kürzere Karenzzeiten will die Regierung erreichen, dass weniger Missbrauch stattfindet und mehr Bürgergeldempfänger aktiv nach Arbeit suchen. Die Maßnahmen verdeutlichen eine Rückkehr zu den aus Hartz IV bekannten, strengeren Regeln, die die aktive Teilnahme am Arbeitsmarkt stärken sollen – getreu dem Mottos Fördern und Fordern.

Bildnachweis: BartTa/ shutterstock.com

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