Gleich aus mehreren Gründen wird der Strom 2024 wieder teurer. Einer davon ist die Erhöhung des CO2-Preises, ein weiterer ist Streichung staatlicher Zuschüsse zu den Netzentgelten. Zudem läuft die Strompreisbremse eher aus als ursprünglich geplant, nämlich schon zum 31.12.2023. Insgesamt wird das zu einer erheblichen Preissteigerung des Stroms führen.
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CO2-Abgabe Steigt
Die Abgabe für CO2 sollte ohnehin von 30 auf 40 € steigen zum Jahreswechsel. Nachdem die Regierung nun ein Haushaltsloch von 17 Milliarden Euro stopfen musste, fällt die Steigung sogar noch höher aus: 45€ müssen künftig pro freigegebene Tonne CO2 an Steuern bezahlt werden. Das wird die Energiepreise deutlich in die Höhe treiben.
Keine staatlichen Zuschüsse mehr zu Netzentgelten
Auch die Streichung der Zuschüsse zu den Netzentgelten ist ein Resultat des Sparplans der Ampelkoalition. Dadurch wird etwa mit einer Verdoppelung der Netzentgelte gerechnet. Diese Preissteigerung wird von den Stromversorgern in voller Höhe an die Stromkunden weitergegeben werden.
Vorzeitiges Aus für Strompreisbremse
Zuletzt wird auch noch die Strompreisbremse, die den Preis für eine Kilowattstunde Strom seit März 2023 auf 40 Cent begrenzte, vorzeitig ausgesetzt. Die Deckelung entfällt bereits zu Beginn des neuen Jahres. Der ursprüngliche Haushalt, der durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gekippt wurde, sah ein Fortbestehen der Strompreisbremse bis Ende März 2024 vor.
Insgesamt erhebliche Mehrkosten für Bürger
In der Summe könnten diese Veränderungen die Stromkosten in Privathaushalten bis zu 20% steigern. Das lässt sich auch durch einen Anbieterwechsel kaum abfedern – schließlich müssen alle Stromanbieter gleichermaßen die gestiegene CO2-Besteuerung und den Wegfall der Bezuschussung der Netzentgelte an die Verbraucher weitergeben. Dennoch lohnt sich ein Anbieterwechsel oftmals und es besteht die Möglichkeit, dass dadurch zumindest ein kleiner Anteil der Mehrkosten wieder eingespart werden kann.
Dilemma: Bürgergeld und Stromkosten
Bürgergeld Empfänger treffen höhere Stromkosten besonders hart, da diese aus dem Regelsatz gestemmt werden müssen. Das Problem: die Kosten für Strom werden vom Jobcenter mit pauschal 8,12% des Regelbedarfs berücksichtigt und nicht etwa in kWh nach Verbrauch zugestanden. Das ergibt unter Berücksichtigung der neuen Regelbedarfe für 2024 auszugsweise folgende Werte:
- 45,72 Euro im Monat für Singles
- 82,17 Euro im Monat für ein Paar in Bedarfsgemeinschaft
- 145,51 Euro im Monat für Ein Elternpaar mit zwei Kindern
Damit belastet jede Preissteigerung beim Strom eine Bedarfsgemeinschaft unmittelbar. Muss mehr für Stromkosten aufgebracht werden, fehlt es an anderer Stelle. Zwar steigt der maßgebliche Regelsatz in 2024, aber was von der Bürgergeld Erhöhung am Ende tatsächlich zum Leben bleibt, ist fraglich.
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