Die Weihnachtszeit 2024 rückt näher, und für viele Menschen bedeutet das zusätzliche Ausgaben für Geschenke, Festessen oder Reisen zu Verwandten. Für Empfänger von Bürgergeld oder jeder Art von Grundsicherung sind diese Mehrkosten oft nicht zu bewältigen. Aus diesem Grund startet der Verein Sanktionsfrei e.V. auch in diesem Jahr wieder seine Aktion und verschenkt im Losverfahren einen Weihnachtsbonus von 150 Euro an so viele Bürgergeld Bedürftige wie möglich – die Anmeldung ist nur noch bis heute – 11.12.2024 um 12 Uhr – möglich [Aktion abgelaufen, Teilnahme nicht mehr möglich].
Inhaltsverzeichnis
68.000 Euro Spenden gesammelt
Dank großzügiger Spender kommt der Verein nach Abschluss der Aktion in diesem Jahr auf einen Spendentopf in Höhe von 68.000 Euro, womit 454 Bedürftigen geholfen werden kann. Alleine die Spendenbereitschaft zeigt auch, wie solidarisch die Menschen zusammenstehen und einander helfen möchten. Doch der Bedarf ist weit größer und der Verein benötigt weitere Spenden – auch unabhängig vereinzelter Sonder-Aktionen wie Weihnachten oder das Klimageld – wer sich über den Verein informieren und diesen auch als „Hartzbreaker“ unterstützen möchte, findet unter https://sanktionsfrei.de/faq alle nötigen Informationen.
+++ Weihnachtsbonus 2024 für Bürgergeld Empfänger ein großer Erfolg
150 Euro Weihnachtsbonus – die Verlosung
Wer an der Verlosung zum Weihnachtsbonus teilnehmen möchte, muss sich mit seinen Daten auf der Seite von Sanktionsfrei e.V. anmelden. Teilnahmeschluss ist der heutige Mittwoch, 11.12.2024 um 12 Uhr. Die Teilnahme ist kostenlos und unverbindlich. [11.12.2024 – 12.09 Uhr: Link von Redaktion entfernt, da Anmeldeschluss abgelaufen]
Nach Ende der Weihnachtsaktion und erfolgter Auslosung werden die glücklichen Gewinner von Sanktionsfrei per Email benachrichtigt und müssen sich spätestens innerhalb einer Woche beim Verein melden und entsprechende Nachweise über den Bezug von Bürgergeld bzw. andere Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen über den Benachrichtigungslink in der Email hochladen. Geeignet sind dazu aktuelle Bewilligungsbescheide, zusammen mit einem Foto der Bankkarte, aus der sich die Bankverbindung (für die Auszahlung) sowie der vollständige Name erkennen lässt.
Keine Anrechnung auf Bürgergeld
Gewinner der 150 Euro Weihnachtsbonus müssen sich keine Gedanken darüber machen, dass hier das Jobcenter zuschnappt. Der Verein zahlt den Bonus an die Gewinner unter Berücksichtigung des § 11a Abs. 4 SGB II (sog. Tafelparagraf), womit eine Anrechnung nicht erfolgen darf. Sollte das Jobcenter dennoch Probleme machen, kümmert sich der Verein nach eigenen Angaben darum.
+++ Weihnachtsgeld beim Bürgergeld Bezug
Spenden – Aktion unterstützen
Je mehr Spenden zusammenkommen, desto mehr Familien kann ein Lächeln ins Gesicht gezaubert werden. Aus diesem Grund ist der Verein auch dringend auf Spenden angewiesen – egal in welcher Höhe. Eine Spendenquittung wird auf Anfrage ausgestellt. Wer diese großartige Aktion unterstützen möchte, kann auf der Webseite des Vereins spenden, die Bankverbindung ist unter folgender Adresse zu finden: https://sanktionsfrei.de/xmas.
xMas-Aktion der vergangenen Jahre in Zahlen
In den vergangenen Jahren wurden bereits enorme Summen von großzügigen Menschen und Organisationen an Sanktionsfrei e.V. gespendet, die der Verein dann an die Bedürftigen verlost hat.
Während in 2021 15.000 Euro an Spenden gesammelt werden konnten, um 100 Bedürftigen zu helfen, hat sich die Spendensumme mit 31.150 Euro in 2022 mehr als verdoppelt, so dass sich bereits über 200 Familien über einen Bonus freuen konnten. In der Weihnachtszeit 2023 stieg die Spendengesamtsumme sogar weiter auf 42.700 Euro – womit im letzten Jahr sogar über 280 Familien geholfen werden konnte. Es wäre ein großes Zeichen der Solidarität und des Zusammenhalts, wenn man dieses Jahr das Vorjahr noch toppen könnte und die magische 50.000 Euro Marke schaffen würde.
+++ Bürgergeld Weihnachtsbonus – 42.700 Euro für Bedürftige
Starkes Zeichen der Unterstützung
Mit der Fortsetzung seiner Aktion setzt Sanktionsfrei e.V. ein deutliches Zeichen der Solidarität für Familien, die auf Bürgergeld, eine andere Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen angewiesen sind. Seit der Abschaffung des symbolischen Weihnachtsbonus im Zuge der Hartz IV-Reformen fehlt vielen Haushalten eine wichtige finanzielle Unterstützung in der festlichen Zeit. Die stetig steigenden Kosten für Strom und Lebensmittel verschärfen die ohnehin schwierige Lage zusätzlich, wodurch ein unbeschwertes Weihnachtsfest für zahlreiche Familien nahezu unerreichbar wird. Besonders betroffen sind die rund 1,9 Millionen Kinder und Jugendlichen, die in solchen Haushalten leben. Der einmalige Weihnachtsbonus von 150 Euro stellt daher eine bedeutende Hilfe dar, die nicht nur finanzielle Entlastung bringt, sondern auch dafür sorgt, dass Kinderaugen strahlen und Familien gemeinsam eine schöne Weihnachtszeit verbringen können.
Titelbild: PrakapenkaAlena / shutterstock