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Wenn Hartz IV nicht für Heizung und Strom reicht

junges Paar sitzt dick zugedeckt vor Heizung

Anfang des Jahres hatten wir eine massive Kältewelle in Deutschland mit Temperaturen von teils unter -20 Grad – schön, wenn die Wohnung dann gut aufgeheizt werden kann. Dies ist jedoch nicht selbstverständlich, denn leider haben viele Menschen nicht genügend Geld, um ihre Wohnung oder Haus angemessen zu beheizen – insgesamt konnten laut Statistischem Bundesamt 2 Millionen Menschen in 2019 ihre Wohnung aus Geldmangel nicht angemessen beheizen.

Alleinlebende und Alleinerziehende besonders betroffen

Wie eine aktuelle Statistik des Statischen Bundesamtes darlegt, hatten im Winter 2019/ 2020 etwa 2,5 Prozent aller Bundesbürger nicht ausreichend finanzielle Mittel, um ihre Wohnung ausreichend zu beheizen. Besonders betroffen davon waren Alleinlebende und Alleinerziehende. Etwa 4,8 Prozent der Alleinlebenden und 7,0 Prozent der Alleinerziehenden fehlte das Geld für die Beheizung der Wohnräume. Aufgrund des Anstiegs der Hartz IV Bedürftigen in 2020, bedingt durch die Corona-Krise, dürften die Zahlen für den Winter 2020/ 2021 noch alarmierender sein.

Über 73 Prozent der Hartz IV Bedarfsgemeinschaften

Nach aktuellen Statistiken der Bundesagentur für Arbeit waren im Dezember 2019 über 1,5 Millionen Bedarfsgemeinschaften sog. Single-BG, mit einem Anteil von etwa 55 Prozent an allen Hartz IV Bedarfsgemeinschaften. Bei Alleinerziehenden lag der Anteil bei 509.595 Haushalten an allen Hartz IV Bedarfsgemeinschaften bei 18,2 Prozent.

Während der Anteil an Alleinerziehenden mit 499.256 Haushalten respektive 17,5 Prozent leicht gesunken ist, stieg der Anteil der Single-Bedarfsgemeinschaften im November 2020 auf über 1,6 Millionen Haushalte und einen Anteil von 56 Prozent an allen Hartz IV Bedarfsgemeinschaften.

Hartz IV Kosten der Unterkunft und Heizung nicht ausreichend

Betrachtet man die Statistiken, fällt auf, dass fast drei Viertel der Hartz IV Bedürftigen in das Raster des Berichts des Statistischen Bundesamtes fallen – darunter auch die bei den Alleinerziehenden Kinder, die somit ebenfalls unmittelbar vom Engpass bei den Heizkosten betroffen sind.

20 Prozent fehlen beim Strom

Hinzu kommt, dass die Stromkosten nicht im Rahmen der Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden und komplett aus dem Regelsatz zu decken sind. Und auch hier das nächste Problem, dass die im Regelsatz vorgesehenen Kosten für Haushaltsenergie realitätsfern sind. Alleinlebende haben eine Unterdeckung bei den Stromkosten von etwa 9,20 Euro monatlich bzw. fast 110 Euro jährlich – prozentual gesehen fehlen damit gut 20 Prozent. Bereits in 2019 gab es fast 300.000 Stromsperren, von denen Hartz IV Bedürftige besonders betroffen sind. Verbände und Organisationen fordern bereits seit Jahren, dass Strom – der zum Existenzminimum gehört – im Rahmen der Kosten für Unterkunft und Heizung vom Jobcenter übernommen wird.

Pressemitteilung Heizkosten Destatis

Bildnachweis: Budimir Jevtic/ shutterstock.com

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