Höhere Gehälter in Jobcentern, höhere Anforderungen, mehr Bedürftige: Die Ausgangslage spricht eigentlich dafür, mehr Geld für die Verwaltungskosten der Jobcenter in die Hand zu nehmen. Doch statt zu investieren, wird auch beim Bürgergeld eifrig gespart. 957 Millionen Euro weniger als noch 2022 sind im Bundeshaushalt für diesen Posten vorgesehen. Die Zahlen sollten jedoch mit Vorsicht genossen werden. Das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) spricht von „unzutreffenden Angaben“.
Beschönigte Zahlen des BMAS
Dabei bezieht sich der Verein auf die Broschüre „Sozialbudget 2022“, die im Juni 2023 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) herausgegeben wurde. Das umfangreiche Zahlenwerk des Ministeriums listet unter anderem die Verwaltungsausgaben bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), also Hartz IV und jetzt das Bürgergeld. Demnach standen im Jahr 2021 rund 5,857 Milliarden Euro zu Buche und 2022 knapp 6,007 Milliarden Euro.
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Kommunalen Anteil verschwiegen
Der Vorwurf des Vereins:
„Es handelt sich dabei aber nicht um die Gesamtverwaltungsausgaben für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende.“
Aufgeführt werde lediglich der Bundesanteil an den Gesamtverwaltungskosten. Im „Sozialbudget 2022“ fehle der kommunale Finanzierungsanteil (KFA) an den Verwaltungskosten. Das BIAJ geht für 2021 von 1,016 Milliarden Euro und für 2022 von 1,046 Milliarden Euro aus. Demnach lagen die Gesamtkosten bei 6,872 (2021) und 7,053 Milliarden Euro (2022).
Die berechtigte Frage lautet daher: Warum wird der kommunale Anteil an den Verwaltungsausgaben in den Informationen des BMAS nicht genannt?
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Vorwurf der Haushaltsunwahrheit
Der BIAJ geht aber noch einen Schritt weiter. Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales scheine
„ein insgesamt ‚gestörtes’ Verhältnis zur Nennung der tatsächlichen SGB-II-Verwaltungskosten und zur Haushaltswahrheit zu bestehen“.
Trotz erwartet deutlicher Kostensteigerungen seien im Bundeshaushalt für 2024 insgesamt 957 Milliarden Euro weniger veranschlagt als noch zwei Jahre zuvor (6,007 Milliarden Euro zu jetzt 5,050 Milliarden Euro). Der Verein hat dazu eine E-Mail an das BMAS und den Bundesrechnungshof geschickt, bislang aber noch keine Antwort erhalten.
Sparkurs mit Folgen
Dabei bleibt der Sparkurs nicht ohne Folgen für Bürgergeldempfänger. Denn weniger Budget heißt nicht, dass weniger Bleistifte oder Aktenordner gekauft werden. Weil die Kosten ausufern, müssen die Behörden fleißig umschichten. Gelder, die eigentlich in Maßnahmen, etwa für Langzeitarbeitslose, fließen sollten, landen dann kurzerhand im Verwaltungstopf. Deshalb ist Sparen bei der Verwaltung, die sich mit Einführung des Bürgergelds mehr Zeit für Bedürftige nehmen sollte – so das Versprechen der Regierung – schlicht Sparen am falschen Ende.
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