Bürgergeld-Empfänger können durch einen Nebenverdienst ihr Einkommen aufstocken, ohne dass die Leistungen des Jobcenters sofort vollständig gekürzt werden. Dafür gibt es Freibeträge, die als Anreiz zur Arbeitsaufnahme dienen sollen. Doch wie viel bleibt vom Zuverdienst übrig und wie wirken sich die Freibeträge auf das Einkommen aus? Hier erfahren Sie, was beim Hinzuverdienst beachtet werden muss und wie die Freibeträge im Detail aussehen.
Ein Zuverdienst ist beim Bürgergeld grundsätzlich erlaubt und sogar erwünscht. Leistungsbezieher, die zusätzlich arbeiten und so ihre Hilfebedürftigkeit verringern, sollen auch mehr Geld zur Verfügung haben. Die folgende Tabelle zeigt die Höhe des Freibetrags für verschiedene Einkommensstufen gemäß den geltenden Regelungen im Bürgergeld-Gesetz. Weiter unten folgen Details zur Zusammensetzung sowie eine Beispielberechnung.
Tabelle: Bürgergeld Freibetrag auf Einkommen
So viel bleibt vom Erwerbseinkommen beim Bürgergeld anrechnungsfrei. Diese Regelung gilt dabei sowohl für Arbeitnehmer als auch Selbständige.
Bruttoverdienst | Freibetrag |
---|---|
100 EUR | 100 EUR |
200 EUR | 120 EUR |
400 EUR | 160 EUR |
538 EUR (Minijob-Grenze) | 189 EUR |
600 EUR | 208 EUR |
800 EUR | 268 EUR |
1.000 EUR | 328 EUR |
1.200 EUR | 348 EUR |
1.500 EUR (mit Kind) | 378 EUR |
Zusammensetzung des Freibetrags
Der pauschale Freibetrag auf Erwerbseinkommen beim Bürgergeld gilt pro Person und wird in verschiedenen Stufen, je nach Höhe des Einkommens, nach festen Prozentsätzen berechnet.
- Einkommen bis 100 Euro: Hier greift ein Freibetrag von 100 %, das bedeutet, die ersten 100 Euro des Einkommens bleiben anrechnungsfrei.
- Einkommen zwischen 100,01 und 520 Euro: Auf diesen Teil des Einkommens wird ein Freibetrag von 20 % gewährt, was maximal 84 Euro entspricht.
- Einkommen zwischen 520,01 und 1.000 Euro: Für diesen Einkommensbereich gilt ein Freibetrag von 30 %, was maximal 144 Euro ausmacht.
- Einkommen zwischen 1.000,01 und 1.200 Euro (ohne Kind): In diesem Bereich wird ein Freibetrag von 10 % gewährt, maximal 20 Euro.
- Einkommen von 1.000,01 bis 1.500 Euro (mit Kind): Hier beträgt der Freibetrag ebenfalls 10 %, jedoch maximal 50 Euro.
Wichtig: Der Freibetrag wird anhand des Bruttolohns berechnet, mindert jedoch den anrechenbaren Nettolohn. Bei einem Minijob (bis 538 Euro), wo Brutto gleich Netto ist, macht dies keinen Unterschied. Erst ab einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung wird der Abzug vom Netto relevant.
100 Euro Grundfreibetrag und mögliche Erhöhung
Die ersten 100 Euro des monatlichen Erwerbseinkommens sind generell anrechnungsfrei und gelten als Grundfreibetrag. Verdient jemand mehr als 400 Euro und kann höhere berufliche Ausgaben als 100 Euro nachweisen, kann der Grundfreibetrag auf die tatsächlichen Kosten angehoben werden.
Höchsteinkommen und maximaler Freibetrag
Eine feste Einkommensgrenze für einen „Nebenjob“ gibt es beim Bürgergeld nicht. Das rechnerische Höchsteinkommen ist dann erreicht, wenn das Einkommen gemindert um den pauschalen Freibetrag den monatlichen Bedarf deckt – dann besteht keine Hilfebedürftigkeit mehr.
Allerdings greift der pauschale Einkommensfreibetrag nur bis zu einem Bruttoeinkommen von maximal 1.200 Euro im Monat für Erwerbstätige ohne Kind. Leben minderjährige Kinder in der Bedarfsgemeinschaft, erhöht sich dieser Betrag auf 1.500 Euro. Auf Einkommen oberhalb des Grenzwertes wird kein weiterer Freibetrag mehr gewährt. Somit können Leistungsbezieher ohne Kind das Bürgergeld mit einem Hinzuverdienst um maximal 348 Euro im Monat aufbessern, während es mit Kind höchstens 378 Euro sind.
Beispiel
Ein Leistungsempfänger erzielt als Arbeitnehmer ein monatliches Bruttoeinkommen von 810 Euro, macht 640 Euro netto. Ausgehend vom Brutto errechnet sich ein Einkommensfreibetrag in Höhe von 271 Euro – welcher anrechnungsfrei bleibt. Um diesen Betrag wird nun das Nettogehalt gemindert, so dass 369 Euro (640 – 271 EUR) vom Jobcenter als Einkommen auf die Bürgergeld-Leistungen angerechnet werden. So setzt sich der Freibetrag in diesem Beispiel zusammen:
- Schritt 1: 100 Euro Grundfreibetrag
- Schritt 2: 84 Euro (20 % auf 420 Euro, Einkommensteil zwischen 100 und 520 Euro)
- Schritt 3: 87 Euro (30 % auf 290 Euro, Einkommensteil zwischen 520 und 810 Euro)
- Gesamtfreibetrag: 271 Euro Gesamt
Zusammenfassung: Der Arbeitnehmer in diesen Beispiel bekommt 640 Euro netto ausgezahlt. Von diesem Gehalt kann er 271 Euro anrechnungsfrei „behalten“, die übrigen 369 Euro kürzen die monatlichen Leistungen des Jobcenters.
Besondere Regelungen für junge Menschen
Für Schüler, Auszubildende und Studenten unter 25 Jahren gelten abweichende Regelungen zum Zuverdienst, die in einem separaten Abschnitt behandelt werden.
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