Ihnen steht eine Pfändung bevor und nun möchten Sie wissen, welcher Anteil Ihres Einkommens gepfändet werden kann? Nutzen Sie unseren Pfändungsrechner, um den für Sie gültigen Pfändungsbetrag zu ermitteln. Die Berechnungswerte basieren auf der Pfändungstabelle nach § 850 c ZPO. In der letzten Aktualisierung des Pfändungsrechners wurde die Pfändungstabelle berücksichtigt, die vom 01.07.2024 bis einschließlich 30.06.2025 gilt – diese wurde im Bundesgesetzblatt am 23.05.2024 veröffentlicht.
Mit der Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto ist der monatliche Pfändungsfreibetrag automatisch vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt.
Nach Anpassung der Pfändungstabelle zum 01. Juli 2024 (gültig bis 30. Juni 2025) ist Einkommen unter 1.500 € nicht pfändbar. Bis 30.06.2024 galt eine Pfändungsfreigrenze von mindestens 1.402,28 €.
Pfändungsrechner
Pfändungsrechner anwenden
Die Eingaben in den Rechner erfolgen in der gleichen Reihenfolge, wie auch die Pfändungstabelle gelesen würde. Um das pfändbare Einkommen zu ermitteln, ist also zunächst Ihr monatliches, bereinigtes Nettoeinkommen (inkl. Gehalt, Renten, Arbeitslosengeld) relevant. Nicht zum Nettoeinkommen zählen Kindergeld oder Wohngeld. Anschließend muss die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen eingetragen werden, gegenüber denen Sie als Schuldner zu Unterhalt verpflichtet sind.
Aktuell enthält der Rechner sämtliche Daten für vergangene Zeiträume, die bis ins Jahr 2005 zurückreichen. So können Sie die Pfändungsfreigrenzen für die folgenden Jahre mit der Online Berechnung ermitteln:
- 01.07.2024 bis 30.06.2025
- 01.07.2023 bis 30.06.2024
- 01.07.2022 bis 30.06.2023
- 01.07.2021 bis 30.06.2022
- 01.07.2019 bis 30.06.2021
- 01.07.2017 bis 30.06.2019
- 01.07.2015 bis 30.06.2017
- 01.07.2013 bis 30.06.2015
- 01.07.2011 bis 30.06.2013
- 01.07.2005 bis 30.06.2011
Besonders die abgelaufenen Zeiträume dienen hier eher der Information, da gerade in rechtlichen Streitigkeiten auch häufig eine mögliche Verjährung eine große Rolle spielt.