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Bürgergeld Rechner 2025 – Höhe der Leistungen berechnen

Mit unserem Bürgergeld Rechner können Sie die Höhe Ihrer monatlichen Leistungen schnell und unkompliziert online berechnen. Um ein möglichst exaktes Ergebnis zu erzielen, welches mit den tatsächlichen Leistungen des Jobcenters übereinstimmt, werden bei der Berechnung alle aktuellen Vorgaben aus dem Bürgergeld-Gesetz zum 01.01.2025 berücksichtigt.

Bürgergeld Rechner

So wird die Bürgergeld Höhe berechnet

Zunächst wird der monatliche Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft ermittelt, der sich folgendermaßen zusammensetzt:

  • Regelbedarf (pauschal pro Person)
  • Mehrbedarf (pauschal pro Person)
  • Wohnkosten (tatsächliche Kosten)

Auf den ermittelten Gesamtbedarf wird mögliches Einkommen unter Berücksichtigung der geltenden Freibeträge angerechnet. Das Ergebnis entspricht den Jobcenter Leistungen, die monatlich ausgezahlt werden

Regelbedarf

Der Regelbedarf wird für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft entsprechend der Regelbedarfsstufe gewährt und dient der Deckung des persönlichen Lebensbedarfs. In der Regelbedarfssstufe 1 beträgt der dieser 563 Euro, wobei es zum Jahreswechsel 2025 keine Anpassung gegeben hat und dieser unverändert geblieben ist.

Was mit dem Regelbedarf abgedeckt werden soll, kann unter Bürgergeld Regelsatz eingesehen werden. Für 2025 gelten folgende Pauschalen:

  • 563 Euro für alleinstehende Erwachsene
  • 506 Euro pro Person für Partner / Eheleute / Lebenspartner
  • 451 Euro für Volljährige unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern
  • 471 Euro für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren
  • 390 Euro für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren
  • 357 Euro für Kinder bis 5 Jahre

Änderungen ab 01.01.2025 ergeben sich nur bei der Anrechnung der Leistungen für Kinder, da das Kindergeld um 5 Euro angehoben wurde und entsprechend den Bedarf kürzt.

Mehrbedarfe

Je nach persönlicher Situation sieht das Bürgergeld-Gesetz (SGB II) folgende Mehrbedarfe vor, die sich pauschal am Regelbedarf orientieren:

Wohnkosten

Wohnkosten werden nicht pauschal gezahlt sondern in tatsächlicher Höhe übernommen, sofern sie angemessen sind. Da diese Werte zu individuell sind, berücksichtig der Bürgergeld Rechner diese Kosten lediglich in der eingetragenen Höhe, ohne Beurteilung. Die abschließende Prüfung der Angemessenheit übernimmt das zuständige Jobcenter im Rahmen der Antragstellung ganz individuell anhand örtlicher Mietobergrenzen.

Hinweis

Die generellen Anspruchsvoraussetzungen – nachzulesen unter Bürgergeld Voraussetzungen – werden nicht geprüft, diese werden bei der Berechnung als bereits erfüllt angesehen.